Rechnung schreiben: Pflichtangaben einfach erklärt

Lesedauer: 13 Min
Aktualisiert: 2. Juni 2026 18:29

Wer eine Rechnung ausstellt, braucht mehr als nur Betrag, Leistungsbeschreibung und Kontodaten. Für Unternehmen, Selbstständige und Freiberufler zählt vor allem, dass jede Pflichtangabe vollständig, widerspruchsfrei und steuerlich korrekt enthalten ist. Nur dann kann der Empfänger die Rechnung ordnungsgemäß verbuchen und der Vorsteuerabzug bleibt sauber nachvollziehbar.

Wir sehen in der Praxis immer wieder, dass nicht einzelne Angaben fehlen, sondern mehrere kleine Punkte zusammen Probleme auslösen: unklare Leistungszeitpunkte, falsche Steuersätze, fehlende Steuernummern oder Rechnungen, die für Kleinbeträge gedacht waren, aber dennoch nicht alle Anforderungen erfüllen. Genau deshalb lohnt sich ein systematischer Blick auf Aufbau, Inhalt und Prüfung.

Welche Angaben auf eine ordentliche Rechnung gehören

Die Pflichtangaben hängen in Deutschland davon ab, ob es sich um eine Kleinbetragsrechnung, eine normale Rechnung an ein Unternehmen oder eine Rechnung mit besonderem Steuerausweis handelt. Für den Regelfall gilt: Eine Rechnung muss den Aussteller, den Leistungsempfänger, die Leistung, den Betrag und die steuerliche Einordnung eindeutig erkennen lassen.

  • vollständiger Name und vollständige Anschrift des Rechnungsausstellers
  • vollständiger Name und vollständige Anschrift des Leistungsempfängers
  • Steuernummer oder Umsatzsteuer-Identifikationsnummer
  • Ausstellungsdatum der Rechnung
  • fortlaufende Rechnungsnummer
  • Menge und Art der gelieferten Gegenstände oder Umfang und Art der sonstigen Leistung
  • Zeitpunkt der Lieferung oder Leistung
  • Entgelt nach Steuersätzen und Steuerbefreiungen aufgeschlüsselt
  • anzuwendender Steuersatz sowie Steuerbetrag
  • Hinweis auf Steuerbefreiung, falls keine Umsatzsteuer ausgewiesen wird

Wichtig ist nicht nur das Vorhandensein der Angaben, sondern auch ihre Lesbarkeit und Eindeutigkeit. Eine Rechnungsnummer darf sich nicht wiederholen. Eine Anschrift muss postalisch verwertbar sein. Und eine Leistungsbeschreibung muss so formuliert sein, dass ein Dritter den Inhalt wirtschaftlich nachvollziehen kann.

Der Unterschied zwischen Pflichtangaben und sinnvollen Zusatzangaben

Neben den gesetzlichen Pflichtangaben gibt es Angaben, die nicht zwingend erforderlich sind, aber in der täglichen Abwicklung sehr hilfreich sein können. Dazu gehören etwa Kundennummern, Bestellnummern, Projektbezeichnungen, Vertragsreferenzen oder eine konkrete Zahlungsfrist.

Solche Informationen verbessern die Zuordnung in Buchhaltung und Warenwirtschaft. Sie ersetzen aber keine Pflichtangabe. Wer etwa nur eine Kundennummer statt der Anschrift nennt, erfüllt die Anforderungen nicht. Wer den Leistungszeitraum nicht angibt, obwohl er für die Zuordnung relevant ist, riskiert Rückfragen und Verzögerungen.

Praktisch sinnvoll, aber nicht Pflicht

  • Bankverbindung mit IBAN und BIC
  • Zahlungsziel in Tagen
  • Vertrags- oder Projektbezug
  • Ansprechpartner mit Durchwahl
  • E-Mail für Rückfragen

Gerade im B2B-Umfeld erleichtern solche Ergänzungen die Verarbeitung. Sie sollten jedoch immer sauber von den gesetzlichen Kernangaben getrennt bleiben.

So prüfen Sie eine Rechnung vor dem Versand

Ein verlässlicher Prüfablauf spart Zeit und senkt das Risiko fehlerhafter Ausgänge. Wir empfehlen, Rechnungen vor dem Versand in einer festen Reihenfolge zu kontrollieren. So lassen sich typische Lücken schnell erkennen.

Anleitung
1Stammdaten des Unternehmens prüfen, vor allem Name, Rechtsform und Anschrift.
2Empfängerdaten mit Auftrag, Vertrag oder Kundenakte abgleichen.
3Rechnungsnummer auf Einmaligkeit und lückenlose Vergabe kontrollieren.
4Leistung, Menge, Zeitraum und Preis mit dem Leistungsnachweis vergleichen.
5Umsatzsteuer, Steuersatz und eventuelle Befreiungssätze überprüfen.

  1. Stammdaten des Unternehmens prüfen, vor allem Name, Rechtsform und Anschrift.
  2. Empfängerdaten mit Auftrag, Vertrag oder Kundenakte abgleichen.
  3. Rechnungsnummer auf Einmaligkeit und lückenlose Vergabe kontrollieren.
  4. Leistung, Menge, Zeitraum und Preis mit dem Leistungsnachweis vergleichen.
  5. Umsatzsteuer, Steuersatz und eventuelle Befreiungssätze überprüfen.
  6. Rechnungsdatum und Fälligkeit eindeutig festhalten.
  7. Gesamtbetrag, Teilbeträge und Rundungen sauber nachrechnen.

Diese Reihenfolge ist besonders bei mehreren Mitarbeitern im Rechnungsprozess hilfreich. Sie verhindert, dass einzelne Angaben jedes Mal anders geprüft werden und dadurch Fehler übersehen werden.

Rechnungsnummern sauber aufbauen

Die fortlaufende Rechnungsnummer ist mehr als eine interne Ordnungshilfe. Sie muss jede Rechnung eindeutig identifizierbar machen. Das bedeutet nicht zwingend, dass die Nummer ohne Lücke sein muss. Entscheidend ist, dass jede Nummer nur einmal vergeben wird und ein nachvollziehbares System dahintersteht.

Viele Unternehmen arbeiten mit einer Kombination aus Jahr, Monat, fortlaufender Ziffer und gegebenenfalls Mandanten- oder Standortkennung. Das ist zulässig, solange die Nummer eindeutig bleibt und keine Dopplungen entstehen. Wer mehrere Buchhaltungsprogramme oder Standorte nutzt, sollte ein zentrales Nummernkonzept festlegen.

Bewährte Struktur im Alltag

  • Jahreskennzeichen plus laufende Zahl
  • Projektkürzel plus laufende Zahl
  • Standortcode plus laufende Zahl

Entscheidend ist die Konsistenz. Ein einmal gewähltes Schema sollte über das gesamte Geschäftsjahr unverändert verwendet werden.

Umsatzsteuer, Steuerbefreiung und Kleinunternehmerregelung

Besonders aufmerksam sollten Sie bei der steuerlichen Behandlung sein. Wird Umsatzsteuer ausgewiesen, muss der Steuersatz zum Geschäftsvorfall passen. Bei gemischten Leistungen sind die Entgelte getrennt auszuweisen. Bei steuerfreien Umsätzen gehört ein klarer Hinweis auf die Steuerbefreiung auf die Rechnung.

Für Unternehmen unter der Kleinunternehmerregelung gilt: Es darf keine Umsatzsteuer ausgewiesen werden. Stattdessen braucht die Rechnung einen Hinweis darauf, dass gemäß der entsprechenden Vorschrift keine Umsatzsteuer berechnet wird. Ein bloßer Verzicht auf die Steuerzeile reicht nicht aus.

Auch bei innergemeinschaftlichen Lieferungen, Reverse-Charge-Fällen oder Ausfuhrlieferungen gelten besondere Anforderungen. In diesen Fällen entscheidet nicht nur der Preis, sondern die richtige steuerliche Einordnung über die Ordnungsmäßigkeit des Dokuments.

Leistungsbeschreibung und Leistungszeitpunkt richtig formulieren

Eine belastbare Leistungsbeschreibung ist ein zentraler Bestandteil jeder Rechnung. Allgemeine Formulierungen wie „Dienstleistung gemäß Vereinbarung“ sind häufig zu ungenau. Besser ist eine Beschreibung, die Art, Umfang und Bezug zur tatsächlichen Leistung erkennen lässt.

Der Leistungszeitpunkt kann ein einzelnes Datum, ein Zeitraum oder ein Hinweis auf den Abschluss einer Leistung sein. Bei laufenden Leistungen empfiehlt sich ein klar abgegrenzter Zeitraum, etwa ein Kalendermonat oder ein Projektabschnitt. Bei Lieferungen muss ersichtlich sein, wann die Ware übergeben oder versendet wurde.

Je sauberer diese Angaben formuliert sind, desto leichter gelingt die Prüfung durch Steuerberatung, Buchhaltung und Empfänger.

Rechnungen an Unternehmen, Privatkunden und Behörden

Je nach Empfänger unterscheiden sich die praktischen Anforderungen. Bei Geschäftskunden steht oft die interne Verbuchung im Vordergrund. Dort sind eindeutige Bezugnahmen, vollständige Adressen und präzise Leistungsbeschreibungen besonders wichtig.

Bei Privatkunden spielt die Nachvollziehbarkeit ebenfalls eine große Rolle, vor allem wenn Gewährleistung oder Garantie eine Rolle spielen. Bei öffentlichen Auftraggebern kommen häufig zusätzliche Vergabe- oder Referenznummern hinzu. Diese ersetzen aber keine Pflichtangaben, sondern ergänzen sie lediglich.

Worauf Sie im Alltag achten sollten

  • Bei Geschäftskunden: klare Zuordnung zum Auftrag
  • Bei Privatkunden: verständliche und vollständige Beschreibung
  • Bei öffentlichen Stellen: Referenznummern zusätzlich aufnehmen
  • Bei internationalen Kunden: Land, Steuersystem und Sprachversion prüfen

So vermeiden Sie Rückfragen und stellen sicher, dass die Rechnung im Zielsystem des Empfängers verarbeitet werden kann.

Digitale Rechnungsstellung und typische Fehlerquellen

In digitalen Prozessen entstehen Fehler oft nicht bei der Erstellung selbst, sondern durch Stammdaten, Vorlagen oder Exportformate. Eine alte Vorlage kann eine veraltete Steuernummer enthalten. Ein Import aus einem CRM-System kann eine unvollständige Anschrift übernehmen. Ein PDF kann optisch sauber wirken und dennoch steuerlich unvollständig sein.

Deshalb sollte jede Rechnung nicht nur optisch, sondern inhaltlich geprüft werden. Sinnvoll sind feste Freigabeschritte, hinterlegte Pflichtfelder im System und automatische Plausibilitätsprüfungen. Wer mit wiederkehrenden Leistungen arbeitet, sollte Vorlagen regelmäßig kontrollieren und mindestens bei jedem Jahreswechsel überarbeiten.

Ein belastbarer Ablauf für Ihren Rechnungsprozess

Ein sauberer Rechnungsprozess besteht aus wenigen, aber konsequent umgesetzten Schritten. Zuerst erfassen wir die Leistung vollständig. Danach prüfen wir Steuerfall, Empfängerdaten und Rechnungsnummer. Anschließend erfolgt der Abgleich mit dem Leistungsnachweis. Erst danach wird die Rechnung freigegeben und versendet.

Für Unternehmen mit mehreren Mitarbeitenden ist es sinnvoll, Zuständigkeiten klar zu trennen. Eine Person pflegt die Stammdaten, eine andere kontrolliert die steuerliche Einordnung und eine dritte gibt die Rechnung frei. So lassen sich doppelte Eingaben und vermeidbare Korrekturen deutlich reduzieren.

Wer regelmäßig Rechnungen ausstellt, profitiert zusätzlich von Vorlagen mit Pflichtfeldern, einer festen Nummernlogik und einer kurzen internen Prüfroutine vor dem Versand. Dadurch wird die Rechnungsstellung verlässlich, und die Buchhaltung erhält Dokumente, die ohne Nacharbeit verarbeitet werden können.

Rechtliche Einordnung und typische Stolperstellen

Wer Rechnungen im geschäftlichen Alltag erstellt, arbeitet nicht nur mit Zahlen, sondern immer auch mit rechtlichen Vorgaben. Die Pflichtangaben Rechnung sind deshalb mehr als eine formale Checkliste. Sie sichern die Nachvollziehbarkeit für den Empfänger, erleichtern die Buchhaltung und schaffen im Zweifel die Grundlage für einen sauberen Vorsteuerabzug. Fehlen wesentliche Angaben, wird eine Rechnung unter Umständen nicht akzeptiert oder muss nachträglich korrigiert werden. Genau an dieser Stelle entstehen oft unnötige Rückfragen, Zahlungsverzögerungen und Abstimmungsschleifen zwischen Leistungserbringer, Kunde und Steuerberatung.

Besonders relevant ist dabei die saubere Trennung zwischen formalen Mindestangaben und unternehmensinternen Zusatzfeldern. Für den rechtlichen Bestand zählen nur bestimmte Informationen. Gleichzeitig lohnt es sich, den Rechnungsprozess so aufzubauen, dass diese Angaben nicht erst am Ende zusammengesucht werden müssen. Wir empfehlen deshalb, die Rechnungslogik bereits in der Angebots-, Auftrags- oder Zeiterfassungsphase mitzudenken. Je früher die Daten vollständig vorliegen, desto geringer ist die Gefahr von Lücken im Beleg.

Ein häufiger Praxisfehler liegt nicht in einer fehlenden Rechnungszeile, sondern in uneinheitlichen Stammdaten. Unterschiedliche Schreibweisen von Firmennamen, wechselnde Adressen oder unsaubere Leistungszuordnungen führen schnell zu Rückfragen. Ebenso kritisch sind Rechnungen, die zwar optisch ordentlich wirken, aber inhaltlich nicht zur steuerlichen Behandlung passen. Deshalb sollte jedes Unternehmen seine Rechnungsvorlage regelmäßig gegen die eigenen Abläufe prüfen und an gesetzliche Änderungen anpassen.

Pflichtfelder sauber aus den Stammdaten ziehen

Damit Rechnungen zuverlässig und mit wenig manuellem Aufwand erstellt werden können, sollten die relevanten Felder direkt aus gepflegten Stammdaten stammen. Das reduziert Eingabefehler und sorgt dafür, dass Rechnungen nicht von Mitarbeiter zu Mitarbeiter unterschiedlich aussehen. Für ein belastbares Setup braucht es in der Regel einheitliche Kundendaten, klare Leistungsarten, definierte Steuerschlüssel und eine nachvollziehbare Nummernlogik. Wer diese Datenquelle sauber pflegt, vereinfacht nicht nur die Rechnungserstellung, sondern auch spätere Auswertungen.

Im Alltag hat sich ein Aufbau bewährt, bei dem folgende Angaben zentral hinterlegt werden:

  • vollständiger Firmenname oder Name des Rechnungsempfängers
  • Rechnungs- und Lieferadresse in aktueller Form
  • eigene Firmendaten mit ladungsfähiger Anschrift
  • Steuernummer oder Umsatzsteuer-Identifikationsnummer, sofern erforderlich
  • standardisierte Leistungsbezeichnungen
  • geeignete Zahlungsbedingungen und Bankverbindung

Wichtig ist dabei, dass Stammdaten nicht nur gespeichert, sondern auch gepflegt werden. Eine alte Adresse, ein veralteter Ansprechpartner oder ein fehlerhaftes Steuermerkmal ziehen sich sonst automatisch in jede neue Rechnung. Wer mit mehreren Standorten, Abteilungen oder Mandanten arbeitet, sollte außerdem klare Zuständigkeiten festlegen. So bleibt nachvollziehbar, wer Daten ändern darf und wer Änderungen vor dem Versand prüft.

Für Unternehmen mit wiederkehrenden Leistungen empfiehlt sich ein Vorlagenkonzept. Dabei werden typische Rechnungsarten vorbereitet, etwa für Projektleistungen, laufende Betreuung, Teilleistungen oder Abschlagsrechnungen. Auf diese Weise lassen sich die Pflichtangaben Rechnung mit den jeweiligen Vorgängen kombinieren, ohne dass jedes Dokument neu konstruiert werden muss. Das spart Zeit und schafft Einheitlichkeit über alle Belege hinweg.

Besondere Fälle im Rechnungsalltag richtig abbilden

Nicht jede Rechnung folgt dem Standardschema. Gerade im geschäftlichen Umfeld gibt es Konstellationen, bei denen zusätzliche Sorgfalt nötig ist. Dazu gehören Teilabrechnungen, Anzahlungen, grenzüberschreitende Leistungen, steuerfreie Umsätze, innergemeinschaftliche Lieferungen oder Fallgestaltungen mit Steuerschuldumkehr. In diesen Fällen reicht es nicht aus, nur die Basisfelder zu befüllen. Entscheidend ist, dass der Rechnungsinhalt zur steuerlichen und vertraglichen Situation passt.

Bei Teilrechnungen sollte eindeutig erkennbar sein, welcher Abschnitt eines Projekts abgerechnet wird und wie sich die Summe zusammensetzt. Abschlagsrechnungen brauchen eine klare Zuordnung zur Gesamtleistung, damit später keine Doppelabrechnung entsteht. Bei grenzüberschreitenden Leistungen müssen Sie die umsatzsteuerliche Behandlung besonders sauber dokumentieren. Das betrifft nicht nur den Steuersatz, sondern auch die Frage, wer Leistungsempfänger ist und welche Angaben das jeweilige Land verlangt.

Auch bei Kleinunternehmerregelung, steuerfreien Umsätzen oder Reverse-Charge-Konstellationen sollte die Rechnungslogik nicht improvisiert werden. Hier ist wichtig, dass der Text zur Steuerbehandlung eindeutig formuliert ist und keine missverständlichen Angaben enthält. Ein kleiner Formulierungsfehler kann dazu führen, dass Kunden Rückfragen stellen oder die Buchhaltung den Beleg nicht korrekt verarbeitet. Deshalb sollten solche Fälle als eigene Vorlagen oder Vorlagenbausteine hinterlegt werden.

Für gemischte Leistungen gilt zusätzlich: Wir sollten sauber trennen, welche Positionen steuerlich gleich behandelt werden und welche nicht. Nur so bleibt die Rechnung nachvollziehbar. Das gilt ebenfalls für pauschale Positionen, die aus mehreren Einzelleistungen bestehen. In diesen Fällen braucht es eine Beschreibung, die den Umfang ausreichend erklärt, ohne die Rechnung unnötig zu überladen.

Ein verlässlicher Freigabe- und Versandprozess

Eine gute Rechnung entsteht nicht erst beim PDF-Export. Sie entsteht durch einen kontrollierten Ablauf, in dem Daten erfasst, geprüft, freigegeben und verschickt werden. Gerade bei mehreren Mitarbeitenden oder bei hohem Belegvolumen lohnt sich ein klarer Prozess mit festen Zuständigkeiten. So vermeiden wir Medienbrüche und unnötige Korrekturrunden. Außerdem lässt sich später leichter nachvollziehen, an welcher Stelle eine Rechnung freigegeben wurde und ob eine Rückfrage des Kunden bereits beantwortet war.

Ein sinnvoller Ablauf kann so aufgebaut sein:

  1. Leistung erfassen und mit dem Auftrag verknüpfen.
  2. Kundendaten und Steuerstatus prüfen.
  3. Rechnungsvorschlag automatisch oder manuell erzeugen.
  4. Formale Angaben, Beträge und Leistungsbeschreibung kontrollieren.
  5. Freigabe durch zuständige Person oder Buchhaltung einholen.
  6. Rechnung versenden und Versand dokumentieren.
  7. Zahlungseingang überwachen und bei Bedarf mahnen.

Gerade die Freigabe vor dem Versand ist in vielen Unternehmen ein wirksamer Schutz gegen Fehler. Dabei geht es nicht um bürokratischen Aufwand, sondern um Qualitätssicherung. Eine zweite Sicht auf die Rechnung erkennt oft Unstimmigkeiten, die im Tagesgeschäft leicht übersehen werden. Das betrifft vor allem Rechnungen mit Sonderkonditionen, Rabatten, Teilleistungen oder mehreren Kostenarten.

Auch der Versandweg sollte standardisiert sein. Manche Kunden verlangen strukturierte elektronische Rechnungen, andere arbeiten weiterhin mit PDF per E-Mail. Für die interne Nachvollziehbarkeit sollten Sie festhalten, wann und auf welchem Weg eine Rechnung übermittelt wurde. Das ist wichtig, falls später Nachfragen zum Zahlungslauf oder zum Eingang des Dokuments auftreten. Wer hier einheitlich dokumentiert, reduziert Rückläufer und erleichtert die Abstimmung mit Kunden und Steuerberatung erheblich.

FAQ

Welche Pflichtangaben braucht eine Rechnung in jedem Fall?

Eine Rechnung braucht immer die vollständigen Angaben zu Ihrem Unternehmen und zum Leistungsempfänger, eine fortlaufende Rechnungsnummer, das Rechnungsdatum, die Menge und Art der gelieferten Leistung oder Ware sowie den Zeitpunkt der Leistung. Hinzu kommen der Nettobetrag, der Umsatzsteuersatz oder ein Hinweis auf die Steuerbefreiung und der Endbetrag.

Reicht eine einfache Leistungsbeschreibung aus?

Nein, die Beschreibung sollte so präzise sein, dass die erbrachte Leistung ohne Rückfragen nachvollziehbar ist. Bei Projekten, Dienstleistungen oder Teilleistungen empfiehlt sich eine Gliederung nach Positionen, Zeiträumen oder Arbeitsschritten.

Was passiert, wenn eine Pflichtangabe fehlt?

Fehlende Angaben können dazu führen, dass der Empfänger die Rechnung nicht anerkennt oder der Vorsteuerabzug nicht möglich ist. Außerdem erhöht sich das Risiko von Rückfragen, Zahlungsverzögerungen und Korrekturrechnungen.

Muss die Umsatzsteuer immer ausgewiesen werden?

Nein, der Ausweis hängt von Ihrer umsatzsteuerlichen Situation ab. Bei Regelbesteuerung wird der Umsatzsteuersatz ausgewiesen, während bei Kleinunternehmern oder steuerfreien Umsätzen ein klarer Hinweis auf die jeweilige Regel nötig ist.

Wie genau muss die Rechnungsnummer aufgebaut sein?

Entscheidend ist, dass die Nummer einmalig und fortlaufend ist. Das Format dürfen Sie selbst festlegen, solange keine Nummer doppelt vorkommt und die Nachvollziehbarkeit gewährleistet bleibt.

Gilt dieselbe Pflicht auch für Rechnungen an Privatkunden?

Ja, die grundlegenden Rechnungsangaben gelten auch dort. In vielen Fällen sind zusätzliche Informationen sinnvoll, etwa Hinweise zu Zahlungsziel, Kontaktweg oder Referenznummern, damit Zuordnung und Zahlung reibungslos verlaufen.

Welche Angaben sind bei digitalen Rechnungen besonders wichtig?

Digitale Rechnungen müssen denselben Inhalt tragen wie Papierrechnungen. Zusätzlich sollten Sie auf ein sauberes Dateiformat, eine klare Archivierung und eine verlässliche Zustellung achten.

Kann eine Rechnung nachträglich korrigiert werden?

Ja, fehlerhafte Rechnungen lassen sich über eine Storno- und Neuausstellung oder über eine berichtigte Rechnung korrigieren. Wichtig ist, dass der Vorgang dokumentiert bleibt und die neue Fassung alle erforderlichen Angaben enthält.

Was sollte vor dem Versand immer geprüft werden?

Prüfen Sie die Stammdaten, die Rechnungsnummer, den Leistungszeitraum, den Steuerhinweis, den Betrag und die Bankverbindung. Ebenso wichtig ist, dass die Rechnung inhaltlich mit dem Angebot, dem Auftrag und der tatsächlichen Leistung übereinstimmt.

Wie lange müssen Rechnungen aufbewahrt werden?

Rechnungen unterliegen in Deutschland Aufbewahrungspflichten, die sich je nach Unterlagenart auf mehrere Jahre erstrecken. Für Unternehmen ist deshalb ein revisionssicheres Archivsystem sinnvoll, damit Belege jederzeit auffindbar bleiben.

Welche Rolle spielen interne Abläufe bei der Rechnungsstellung?

Gut definierte Abläufe reduzieren Fehler und beschleunigen den Versand. Wer Zuständigkeiten, Prüfschritte und Archivierung klar regelt, schafft eine verlässliche Grundlage für einen professionellen Rechnungsprozess.

Fazit

Wer die Pflichtangaben sorgfältig aufbaut, vermeidet Rückfragen, formale Mängel und unnötige Korrekturen. Für Unternehmen und Selbstständige lohnt sich deshalb ein sauberer Standardprozess, der Inhalt, Prüfung und Versand zuverlässig verbindet. So entstehen Rechnungen, die fachlich korrekt sind und im Alltag ohne Umwege funktionieren.

Checkliste
  • vollständiger Name und vollständige Anschrift des Rechnungsausstellers
  • vollständiger Name und vollständige Anschrift des Leistungsempfängers
  • Steuernummer oder Umsatzsteuer-Identifikationsnummer
  • Ausstellungsdatum der Rechnung
  • fortlaufende Rechnungsnummer
  • Menge und Art der gelieferten Gegenstände oder Umfang und Art der sonstigen Leistung
  • Zeitpunkt der Lieferung oder Leistung
  • Entgelt nach Steuersätzen und Steuerbefreiungen aufgeschlüsselt
  • anzuwendender Steuersatz sowie Steuerbetrag
  • Hinweis auf Steuerbefreiung, falls keine Umsatzsteuer ausgewiesen wird

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