Rechnung ins EU-Ausland schreiben: Welche Angaben nicht fehlen sollten

Lesedauer: 12 Min
Aktualisiert: 3. Juli 2026 05:50

Wer an Geschäftskunden in anderen EU-Ländern abrechnet, muss bei der Rechnungserstellung mehr beachten als bei einer Inlandssendung. Entscheidend sind vor allem die korrekte Einordnung des Umsatzes, vollständige Pflichtangaben und eine saubere Dokumentation der Kundendaten. Bereits kleine formale Fehler können dazu führen, dass der Vorsteuerabzug beim Empfänger stockt oder die eigene Umsatzsteuerbehandlung nachträglich überprüft werden muss.

Für kleine Betriebe und Selbstständige ist deshalb ein klarer Ablauf wichtig: erst die Kundendaten und die umsatzsteuerliche Stellung prüfen, dann die Rechnung sprachlich und inhaltlich sauber aufbauen und anschließend die Ablage für Buchhaltung und Nachweise sichern. So vermeiden Sie Korrekturen, Rückfragen und unnötigen Aufwand in der laufenden Buchführung.

Wann eine EU-Rechnung anders behandelt wird

Der erste Prüfpunkt ist immer die Frage, ob Sie an ein Unternehmen oder an eine Privatperson in einem anderen EU-Staat fakturieren. Bei Geschäftskunden kommt häufig das Reverse-Charge-Verfahren in Betracht, sofern die Voraussetzungen erfüllt sind. Dafür brauchen Sie in der Regel eine gültige Umsatzsteuer-Identifikationsnummer des Kunden und eine korrekte Einordnung der Leistung oder Lieferung.

Bei Privatkunden gelten oft andere Regeln. Dann kann die Abrechnung im Inland des Leistungsempfängers oder nach besonderen Fernverkaufs- und Leistungsregeln zu beurteilen sein. Genau hier entstehen in der Praxis die meisten Fehler, weil Versandweg, Leistungsort und Kundenstatus nicht sauber getrennt werden.

Diese Angaben gehören auf die Rechnung

Eine Rechnung an einen EU-Geschäftskunden sollte vollständig und klar lesbar sein. Neben den üblichen Rechnungsangaben spielen bei Auslandsfällen besonders die steuerliche Kennzeichnung und die Identifikation beider Parteien eine Rolle.

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  • vollständiger Name und Anschrift Ihres Unternehmens
  • vollständiger Name und Anschrift des Kunden
  • Ihre Steuernummer oder Umsatzsteuer-Identifikationsnummer
  • Umsatzsteuer-Identifikationsnummer des Kunden, sofern erforderlich
  • Rechnungsdatum und fortlaufende Rechnungsnummer
  • Leistungs- oder Lieferdatum
  • genaue Beschreibung von Ware oder Leistung
  • Nettobetrag, Steuersatz oder Hinweis auf Steuerbefreiung
  • Hinweis zum Reverse-Charge-Verfahren, falls anwendbar
  • Zahlungsziel und Zahlungsbedingungen

Wichtig ist, dass die Angaben zueinander passen. Die Rechnungsadresse muss mit dem tatsächlichen Geschäftspartner übereinstimmen. Auch die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer sollte vor der Rechnung geprüft und dokumentiert werden, damit Sie im Zweifel belegen können, auf welcher Grundlage Sie steuerlich abgerechnet haben.

Reverse Charge sauber kennzeichnen

Bei vielen B2B-Leistungen innerhalb der EU schuldet nicht der leistende Unternehmer die Umsatzsteuer, sondern der Leistungsempfänger. Dann darf die Rechnung nicht einfach wie ein normaler Inlandsvorgang aussehen. Sie sollte klar erkennen lassen, dass die Steuerlast übergeht und keine deutsche Umsatzsteuer ausgewiesen wird, sofern das Verfahren für den konkreten Fall greift.

Die Formulierung muss verständlich und eindeutig sein. In der Praxis arbeiten viele Betriebe mit einem kurzen steuerlichen Hinweis, der den Übergang der Steuerschuld abbildet. Entscheidend ist nicht die Wortwahl an sich, sondern dass die Rechnung inhaltlich zur umsatzsteuerlichen Behandlung passt und in der Buchhaltung korrekt weiterverarbeitet wird.

Typische Fehler bei Auslandsrechnungen

Gerade bei kleineren Unternehmen wiederholen sich dieselben Schwachstellen. Wer diese Punkte früh prüft, spart später viel Korrekturaufwand.

Anleitung
1Prüfen Sie, ob der Empfänger Unternehmer ist und in welchem EU-Staat er sitzt.
2Holen Sie die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer ein und dokumentieren Sie die Prüfung.
3Entscheiden Sie, ob Lieferung oder sonstige Leistung vorliegt.
4Klärung von Leistungsort und Steuerpflicht vor der Rechnungsstellung.
5Erstellen Sie die Rechnung mit allen Pflichtangaben und dem passenden steuerlichen Hinweis — Prüfe anschließend das Ergebnis und wiederhole bei Bedarf die entscheidenden Schritte.

  • Die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer des Kunden fehlt oder ist nicht geprüft.
  • Die Rechnung weist deutsche Umsatzsteuer aus, obwohl das Verfahren nicht passt.
  • Der Leistungsort wurde falsch eingeschätzt.
  • Die Rechnungsadresse ist unvollständig oder vom Firmenname abweichend.
  • Leistungs- und Lieferdatum fehlen oder sind unklar.
  • Die Beschreibung der Leistung ist zu allgemein.
  • Währung, Nettobetrag und Steuerhinweis sind nicht sauber dargestellt.

Besonders heikel ist eine uneinheitliche Ablage. Wenn die Rechnung korrekt aussieht, die zugehörigen Nachweise aber fehlen, wird die Prüfung im Zweifel aufwendiger. Deshalb sollten Rechnung, Bestätigung der USt-IdNr. und Vertrags- oder Auftragsunterlagen zusammen aufbewahrt werden.

So gehen Sie Schritt für Schritt vor

Ein belastbarer Ablauf hilft im Tagesgeschäft mehr als jede Einzellösung. Bewährt hat sich eine Reihenfolge, bei der Sie erst die steuerliche Einordnung festziehen und erst danach den Beleg erstellen.

  1. Prüfen Sie, ob der Empfänger Unternehmer ist und in welchem EU-Staat er sitzt.
  2. Holen Sie die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer ein und dokumentieren Sie die Prüfung.
  3. Entscheiden Sie, ob Lieferung oder sonstige Leistung vorliegt.
  4. Klärung von Leistungsort und Steuerpflicht vor der Rechnungsstellung.
  5. Erstellen Sie die Rechnung mit allen Pflichtangaben und dem passenden steuerlichen Hinweis.
  6. Kontrollieren Sie, ob Nettobetrag, Währung und Nummerierung lückenlos sind.
  7. Archivieren Sie Rechnung und Nachweise in einem nachvollziehbaren System.

Wer mit Vorlagen arbeitet, sollte diese regelmäßig prüfen. Vor allem der steuerliche Hinweis, die Pflichtfelder und die Sprache der Rechnung müssen zu Ihrem Leistungsmodell passen. Eine einmalige Vorlage reicht nicht aus, wenn Sie mit unterschiedlichen EU-Ländern, Leistungsarten oder Vertriebswegen arbeiten.

Digitale Abläufe machen die Buchhaltung sicherer

Mit einer guten Rechnungssoftware lassen sich Pflichtfelder, fortlaufende Nummern und Vorlagen wesentlich zuverlässiger steuern. Das reduziert Eingabefehler und erleichtert die Zusammenarbeit mit Steuerberatung oder Buchhaltung. Sinnvoll ist besonders eine Lösung, die Umsatzsteuer-Identifikationsnummern dokumentiert, Auslandsbelege sauber zuordnet und den Rechnungsversand revisionsnah archiviert.

Auch einfache interne Regeln helfen. Legen Sie fest, wer Kundendaten prüft, wer Rechnungen freigibt und wo die Nachweise gespeichert werden. In kleinen Betrieben reicht oft eine schlanke Struktur, solange sie konsequent eingehalten wird. Wichtig ist, dass die Informationen nicht verstreut in E-Mail-Postfächern, Tabellen und einzelnen Ordnern liegen.

Besonderheiten bei Leistungen und Warenlieferungen

Ob Sie eine Dienstleistung abrechnen oder Ware versenden, kann die steuerliche Behandlung deutlich verändern. Bei Dienstleistungen ist oft der Leistungsort maßgeblich, bei Warenlieferungen spielen Versandweg, Abnehmerstatus und Lieferkette eine zentrale Rolle. Wer beides vermischt, riskiert fehlerhafte Rechnungen und unnötige Korrekturen.

Darum sollte jede Rechnung aus dem EU-Ausland-Fall intern mit einer klaren Einordnung versehen werden. Das gilt besonders bei gemischten Projekten, etwa wenn Sie sowohl Beratung als auch begleitende Sachleistungen abrechnen. In solchen Fällen lohnt sich eine getrennte Betrachtung der einzelnen Positionen.

Im nächsten Schritt sollte Ihre interne Vorlage so aufgebaut sein, dass sie die relevanten Pflichtangaben bereits abfragt. Dann sinkt das Risiko, wichtige Daten erst nachträglich zusammensuchen zu müssen.

Zusätzliche Pflichtangaben je nach Fall sauber einordnen

Bei einer EU-Auslandsrechnung reicht es nicht, nur die Standardangaben aus einer inländischen Rechnung zu übernehmen. Entscheidend ist, welcher Geschäftsvorfall vorliegt, in welchem Land Ihr Kunde sitzt und ob Sie als leistendes Unternehmen oder Lieferant auftreten. Genau an dieser Stelle entstehen die meisten Unsicherheiten, weil mehrere Regelwerke ineinandergreifen: Umsatzsteuerrecht, Nachweispflichten, formale Rechnungsangaben und die Frage, ob die Umsatzsteuer vom Leistungsempfänger geschuldet wird.

Wir sollten deshalb immer zuerst prüfen, ob die Rechnung an ein Unternehmen oder an eine Privatperson geht. Bei B2B-Geschäften innerhalb der Union verschiebt sich die steuerliche Behandlung häufig auf den Empfänger, während bei B2C-Geschäften andere Regeln gelten können. Für Ihre Buchhaltung bedeutet das: Nicht jede Rechnung ins EU-Ausland folgt demselben Muster. Wer die Einordnung sauber vornimmt, reduziert Rückfragen, Korrekturen und unnötige Nachbelastungen.

Praktisch hilft ein fester Prüfablauf vor dem Versand der Rechnung. Er sollte vor allem diese Punkte abdecken:

  • Ist der Kunde Unternehmer oder Privatperson?
  • Liegt eine Lieferung oder eine sonstige Leistung vor?
  • Hat der Kunde eine gültige Umsatzsteuer-Identifikationsnummer?
  • Gilt für den Vorgang das Reverse-Charge-Verfahren oder eine andere Sonderregel?
  • Erfordert das Zielland zusätzliche Belege oder Sprachangaben?

Umsatzsteuer-ID, Leistungsort und steuerlicher Hinweis richtig zusammensetzen

Für viele Unternehmen ist die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer des Kunden der zentrale Anknüpfungspunkt. Sie sollte nicht nur erfasst, sondern vor der Rechnungsstellung auch geprüft und dokumentiert werden. Bei grenzüberschreitenden B2B-Leistungen innerhalb der EU ist diese Prüfung besonders wichtig, weil sie die Grundlage dafür bildet, dass die Rechnung ohne deutsche Umsatzsteuer ausgestellt werden kann, sofern die übrigen Voraussetzungen vorliegen.

Ebenso relevant ist der Leistungsort. Er entscheidet darüber, welches Land das Besteuerungsrecht hat. Bei vielen Dienstleistungen liegt der Ort dort, wo der Leistungsempfänger sein Unternehmen betreibt. Bei Warenlieferungen ist wiederum maßgeblich, wie der Transport organisiert wird und wohin die Ware gelangt. Diese Unterschiede sollten in Ihrer Rechnungsvorlage und in Ihren internen Abläufen abgebildet sein, damit Sie nicht jeden Vorgang neu beurteilen müssen.

In der Praxis empfiehlt sich ein strukturierter Textbaustein, der den steuerlichen Hinweis nicht offen lässt. Er muss verständlich, rechtssicher und in der Sprache des Geschäftsvorfalls formuliert sein. Zusätzlich sollten Sie intern speichern, auf welcher Grundlage Sie diese Behandlung vorgenommen haben. Das ist für spätere Prüfungen durch Steuerberatung oder Finanzverwaltung wertvoll.

Worauf die Buchhaltung zusätzlich achten sollte

  • Die USt-IdNr. des Kunden muss vollständig und ohne Tippfehler übernommen werden.
  • Die eigene USt-IdNr. oder Steuernummer sollte korrekt im Kopf- oder Fußbereich stehen.
  • Der Hinweis zum Steuerschuldnerschaftswechsel darf nicht missverständlich formuliert sein.
  • Leistungsbeschreibung und Rechnungsdatum sollten eine eindeutige Zuordnung ermöglichen.
  • Bei Teilrechnungen oder Anzahlungen braucht jede Rechnung eine konsistente Dokumentation.

Formvorgaben, Währung und Sprachfassung für den Auslandskontakt

Auch wenn die steuerliche Behandlung im Mittelpunkt steht, entscheidet die Form der Rechnung darüber, wie professionell und belastbar Ihre Außenwirkung ist. Eine EU-Auslandsrechnung sollte so gestaltet sein, dass sie vom Kunden ohne Rückfragen verarbeitet werden kann. Das betrifft die Sprache, die Währung, die Nummernlogik und die Angabe aller Beträge in einer klaren Reihenfolge.

Die Rechnung darf grundsätzlich in einer Fremdsprache erstellt werden, sofern sie für beide Seiten verständlich ist. In der Praxis ist eine zweisprachige Fassung oft sinnvoll, wenn Sie regelmäßig mit mehreren Ländern arbeiten. Bei den Beträgen ist eine saubere Trennung zwischen Nettobetrag, Steuerhinweis und gegebenenfalls Bruttobetrag wichtig. Sobald keine deutsche Umsatzsteuer ausgewiesen wird, sollte der Empfänger trotzdem eindeutig erkennen können, welcher Betrag zu zahlen ist und weshalb kein Steuerbetrag aufgeführt ist.

Zusätzlich sollten Sie die laufende Rechnungsnummernvergabe lückenlos führen. Gerade bei internationalen Vorgängen ist es ratsam, ein eigenes Nummernschema oder zumindest klare Serien zu nutzen, damit Inland und Ausland später ohne Suche auseinandergehalten werden können. Das erleichtert Prüfungen und beschleunigt den Jahresabschluss.

Interne Abläufe so aufsetzen, dass Fehler gar nicht erst entstehen

Die eigentliche Sicherheit entsteht nicht erst auf der fertigen Rechnung, sondern bereits bei der Anbahnung des Auftrags. Wer Stammdaten, Vertragsgrundlage und steuerliche Beurteilung an einem Ort bündelt, arbeitet deutlich stabiler. Das gilt besonders für Unternehmen mit wiederkehrenden Leistungen, vielen Auslandskunden oder mehreren Mitarbeitenden in Vertrieb und Buchhaltung.

Wir empfehlen deshalb feste Freigabepunkte im Prozess. Vor dem Versand sollte geprüft werden, ob alle Pflichtfelder befüllt sind, ob die steuerliche Behandlung zum Vorgang passt und ob die Rechnung im System passend abgelegt wurde. Bei größeren Teams hilft eine kurze Prüfliste, damit dieselben Kriterien bei jeder Rechnung angewendet werden. So vermeiden Sie, dass einzelne Personen aus Gewohnheit andere Maßstäbe anlegen.

Für die Organisation in Ihrem Unternehmen kann eine klare Zuständigkeit viel bewirken. Zuständig sein sollten idealerweise:

  • Vertrieb oder Auftragsmanagement für die korrekten Kundendaten
  • Buchhaltung für die formale und steuerliche Prüfung
  • Geschäftsführung oder Controlling für Sonderfälle und Freigaben
  • Steuerberatung für Fälle mit abweichender Behandlung oder Unsicherheiten

Wenn Sie diese Rollen sauber trennen, sinkt das Risiko von Korrekturrechnungen. Gleichzeitig gewinnen Sie Tempo, weil Rückfragen nicht erst nach dem Versand, sondern bereits vor der Faktura geklärt werden.

Prüfreihenfolge für sichere Auslandsvorgänge

  1. Kundendaten vollständig übernehmen und Umsatzsteuer-Identifikationsnummer prüfen.
  2. Leistungsart und Leistungsort festhalten.
  3. Steuerliche Behandlung im System auswählen.
  4. Rechnung mit passenden Pflichtangaben erzeugen.
  5. Stichprobe durch eine zweite Person oder durch automatische Plausibilitätsprüfung durchführen.
  6. Rechnung archivieren und die zugrunde liegenden Nachweise zusammen ablegen.

Nachweise, Archivierung und spätere Prüfung ohne Lücken

Eine ordnungsgemäße Rechnung allein genügt nicht immer, wenn die steuerliche Behandlung später nachvollzogen werden muss. Sie sollten die Unterlagen deshalb so archivieren, dass aus dem Rechnungsbestand auch der zugrunde liegende Geschäftsvorfall erkennbar bleibt. Dazu gehören Vertragsunterlagen, Bestellungen, Leistungsnachweise, Versandbelege und die Dokumentation der USt-IdNr.-Prüfung, sofern sie erforderlich war.

Besonders im EU-Geschäft ist es sinnvoll, einheitliche Ablagekriterien zu verwenden. Ordnen Sie die Unterlagen nicht nur nach Kunde, sondern auch nach Vorgang und Zeitraum. Dann lässt sich später schneller prüfen, ob die Rechnung, der Liefersachverhalt und die steuerliche Einordnung zueinander passen. Für Unternehmen mit hohem Belegvolumen bietet sich eine digitale Archivstruktur mit festen Pflichtfeldern an, damit keine Belege in freien Ordnern verschwinden.

FAQ

Wann muss eine Rechnung an ein Unternehmen in einem anderen EU-Land mit Reverse-Charge-Hinweis erstellt werden?

Das ist vor allem bei grenzüberschreitenden Leistungen zwischen Unternehmen relevant, wenn der Leistungsempfänger die Umsatzsteuer nach dem Empfängerortprinzip schuldet. Maßgeblich sind dabei die Art der Leistung, der Status des Kunden und die umsatzsteuerliche Einordnung des Geschäfts.

Welche Angaben sollten wir bei einer innergemeinschaftlichen Warenlieferung zusätzlich prüfen?

Wir sollten neben den üblichen Rechnungsangaben vor allem die gültige USt-IdNr. des Kunden, den Nachweis der Gelangens- oder Transportbelege und die korrekte Bezeichnung der Lieferung prüfen. Erst wenn diese Voraussetzungen sauber dokumentiert sind, lässt sich die Steuerfreiheit in der Regel belastbar begründen.

Reicht die USt-IdNr. des Kunden allein aus?

Nein, die USt-IdNr. ist ein wichtiger Prüfpunkt, aber sie ersetzt weder die richtige Leistungsbewertung noch die übrige Rechnungsdokumentation. Wir sollten die Nummer zudem auf Plausibilität prüfen und die Prüfung im Zweifel intern festhalten.

Müssen wir auf der Rechnung in die Landessprache des Empfängers wechseln?

Das ist meist nicht erforderlich, solange die Pflichtangaben verständlich und formal richtig sind. In der Praxis kann eine zweisprachige Gestaltung jedoch sinnvoll sein, wenn wir Missverständnisse vermeiden und die interne Prüfung beim Kunden erleichtern möchten.

Wie gehen wir mit unterschiedlichen Umsatzsteuersätzen im EU-Ausland um?

Entscheidend ist zunächst, ob überhaupt deutsches Umsatzsteuerrecht anzuwenden ist oder ob ein anderer Ort der Leistung maßgeblich wird. Bei bestimmten Konstellationen, etwa B2C-Dienstleistungen oder bestimmten Liefermodellen, können ausländische Steuersätze, Registrierungen oder besondere Meldepflichten greifen.

Was passiert, wenn eine Pflichtangabe fehlt?

Dann ist die Rechnung häufig nicht ordnungsgemäß, und das kann die Steuerbehandlung sowie den Vorsteuerabzug beeinträchtigen. Wir sollten Fehler daher umgehend korrigieren und die berichtigte Rechnung sauber archivieren.

Wie dokumentieren wir eine steuerfreie Lieferung in die EU richtig?

Wir brauchen einen nachvollziehbaren Belegfluss aus Rechnung, Versandnachweisen, Kundenstammdaten und der Prüfung der Identifikationsnummer. Je vollständiger diese Unterlagen zusammenpassen, desto besser lässt sich die Steuerfreiheit gegenüber der Finanzverwaltung absichern.

Gilt das auch für digitale Dienstleistungen?

Ja, allerdings gelten hier oft eigene Regeln zum Leistungsort und zur Steuerentstehung. Gerade bei digitalen Angeboten sollten wir vorab prüfen, ob eine Abrechnung über das eigene Unternehmen, ein OSS-Verfahren oder eine Registrierung im Ausland erforderlich ist.

Welche Rolle spielt die Rechnungsnummer bei grenzüberschreitenden Vorgängen?

Die Rechnungsnummer muss eindeutig, fortlaufend und nachvollziehbar sein, damit die Buchhaltung und die Prüfung durch Dritte funktionieren. Für grenzüberschreitende Geschäftsvorfälle ist eine saubere Nummernlogik besonders hilfreich, weil sie die Zuordnung im Waren- und Zahlungsverkehr erleichtert.

Wie vermeiden wir spätere Rückfragen vom Finanzamt?

Am wirksamsten ist eine Kombination aus formaler Vollständigkeit, richtiger steuerlicher Einordnung und lückenloser Dokumentation. Wenn wir die einzelnen Prüfungsschritte intern standardisieren, lassen sich Fehlerquellen deutlich reduzieren.

Fazit

Eine ordnungsgemäße Rechnung an Geschäftspartner in anderen EU-Staaten erfordert mehr als nur die üblichen Pflichtangaben. Entscheidend sind die richtige steuerliche Einordnung, der saubere Umgang mit USt-IdNr., Leistungsort, Nachweisen und Kennzeichnungen sowie ein konsistenter Ablauf in der Buchhaltung. Wer diese Punkte systematisch prüft, schafft rechtssichere Abläufe und reduziert den Korrekturaufwand spürbar.

Checkliste
  • vollständiger Name und Anschrift Ihres Unternehmens
  • vollständiger Name und Anschrift des Kunden
  • Ihre Steuernummer oder Umsatzsteuer-Identifikationsnummer
  • Umsatzsteuer-Identifikationsnummer des Kunden, sofern erforderlich
  • Rechnungsdatum und fortlaufende Rechnungsnummer
  • Leistungs- oder Lieferdatum
  • genaue Beschreibung von Ware oder Leistung
  • Nettobetrag, Steuersatz oder Hinweis auf Steuerbefreiung
  • Hinweis zum Reverse-Charge-Verfahren, falls anwendbar
  • Zahlungsziel und Zahlungsbedingungen

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Hinter Gewerbe-Tipps.de steht eine kleine Redaktion mit Blick für Gründung, Organisation und den geschäftlichen Alltag kleiner Unternehmen. Unsere Beiträge sollen helfen, Abläufe besser einzuordnen und Entscheidungen gut vorzubereiten.

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