IHK-Beitragsbescheid trotz null Euro Gewinn: Wann eine Befreiung möglich ist
Ein IHK-Beitragsbescheid kann auch bei null Euro Gewinn berechtigt sein. Eine IHK-Beitragsbefreiung kommt insbesondere für nicht im Handelsregister eingetragene Einzelunternehmen und Personengesellschaften mit geringem Gewerbeertrag beziehungsweise Gewinn infrage; bei einer GmbH oder UG entfällt der Grundbeitrag dagegen nicht allein wegen eines fehlenden Gewinns. Prüfen Sie zuerst Rechtsform, Beitragsjahr und Berechnungsgrundlage …