Einwilligung bei Kundenkontakt: Was für Werbung und Newsletter zählt
Wer Kunden per E-Mail, Telefon, SMS oder Messenger zu Werbezwecken anspricht, braucht eine saubere rechtliche Grundlage. In vielen Fällen reicht die bloße Geschäftsbeziehung dafür nicht aus. Entscheidend ist, ob die Einwilligung wirksam eingeholt, dokumentiert und später auch nachweisbar verwaltet wird. Gerade bei Newsletter-Versand, Angebotsmails und telefonischer Direktansprache liegen die Risiken …