Externen Datenschutzbeauftragten beauftragen: Wann sich das für Firmen lohnt
Ein externer Datenschutzbeauftragter lohnt sich vor allem, wenn Ihr Unternehmen einen Datenschutzbeauftragten benennen muss, intern aber weder ausreichende Fachkunde noch eine konfliktfreie und dauerhaft verfügbare Person stellen kann. Prüfen Sie zuerst anhand von Art. 37 Datenschutz-Grundverordnung und § 38 Bundesdatenschutzgesetz, ob eine Benennungspflicht besteht. Halten Sie anschließend Datenverarbeitungen, Beschäftigtenzahl, Zuständigkeiten …