Servicebericht schreiben: Welche Angaben Kunden und Betrieb brauchen

Lesedauer: 12 Min
Aktualisiert: 10. August 2026 03:12
Transparenzhinweis: Dieser Beitrag wurde ganz oder teilweise mithilfe generativer KI erstellt. Das Titelbild stammt entweder aus eigener KI-gestützter Erstellung oder aus einer lizenzierten Bildquelle.

Ein guter Servicebericht hält einen Kundeneinsatz so fest, dass Betrieb und Auftraggeber später eindeutig nachvollziehen können, was beauftragt, geprüft und ausgeführt wurde. Beginnen Sie deshalb nicht mit allgemeinen Formulierungen wie „Service durchgeführt“, sondern erfassen Sie zunächst Auftrag, Einsatzort, Zeitpunkt, betroffenes Objekt und die ursprüngliche Fehlerbeschreibung. Ebenso wichtig sind der tatsächliche Befund, die ausgeführten Arbeiten, verwendete Materialien und der Zustand nach dem Einsatz.

Der Bericht dient als Arbeitsnachweis, unterstützt die Abrechnung und erleichtert die spätere Bearbeitung von Rückfragen, Gewährleistungsfällen oder Versicherungsangelegenheiten. Er ist jedoch nicht automatisch eine Rechnung. Auch eine Unterschrift bestätigt nicht ohne Weiteres jede Kostenposition oder den Erfolg einer Reparatur. Diese Unterschiede sollten im Formular klar erkennbar bleiben.

Welche Funktion ein Servicebericht im Betrieb erfüllt

Der Servicebericht verbindet den Auftrag mit der ausgeführten Leistung. Er zeigt, welcher Mitarbeiter bei welchem Kunden war, welches Objekt betroffen war und welche Arbeiten tatsächlich stattgefunden haben. Damit entsteht eine nachvollziehbare Dokumentation, die für die interne Organisation ebenso wichtig ist wie für die Kommunikation mit dem Kunden.

Für den Betrieb erfüllt das Dokument mehrere Aufgaben. Die Disposition kann erkennen, ob ein Auftrag erledigt oder ein weiterer Termin erforderlich ist. Die Buchhaltung erhält Angaben für die Rechnung. Der technische Verantwortliche sieht, welche Bauteile ersetzt oder welche Einstellungen vorgenommen wurden. Bei einer späteren Nachfrage muss der Betrieb nicht ausschließlich auf Erinnerungen oder einzelne E-Mails zurückgreifen.

Der Kunde benötigt vor allem eine verständliche Leistungsbestätigung. Er sollte erkennen können, welches Problem gemeldet wurde, was der Techniker festgestellt hat und ob das Objekt wieder funktionsfähig ist. Falls die Arbeit nicht abgeschlossen werden konnte, muss der Bericht diesen Zustand ebenso deutlich nennen.

Die Pflichtangaben im Kopf des Dokuments

Ein Servicebericht braucht zunächst eine eindeutige Zuordnung. Dazu gehören die vollständigen Kontaktdaten des Betriebs sowie Angaben zum Kunden und zum Einsatz. Je nach Geschäftsmodell können weitere Identifikationsmerkmale erforderlich sein.

  • Name, Anschrift und Kontaktdaten des Betriebs
  • Name und Anschrift des Kunden beziehungsweise Vertragspartners
  • Abweichender Einsatzort und Ansprechpartner vor Ort
  • Auftrags-, Ticket-, Kunden- oder Vertragsnummer
  • Name des ausführenden Mitarbeiters oder Technikers
  • Datum sowie möglichst Beginn und Ende des Einsatzes
  • Angabe, ob es sich um Wartung, Prüfung, Reparatur, Montage oder eine Störungsannahme handelt

Vertragspartner und Ansprechpartner dürfen nicht verwechselt werden. Ein Hausmeister, Mieter oder Mitarbeiter kann den Zugang ermöglichen, ohne selbst Auftraggeber zu sein. Diese Rollen sollten im Bericht getrennt erfasst werden. Das verhindert später Unklarheiten darüber, wem der Bericht übermittelt werden muss und wer Arbeiten freigeben durfte.

Das betroffene Objekt eindeutig beschreiben

Die Bezeichnung des Arbeitsgegenstands muss eine spätere Identifizierung ermöglichen. Bei Maschinen und Anlagen sind Modell, Seriennummer, Inventarnummer oder Standort hilfreich. Bei Fahrzeugen kommen Kennzeichen, Fahrzeugtyp und Kilometerstand infrage. Bei Gebäuden sollte der Bericht mindestens den Gebäudeteil, die Etage oder den betroffenen Raum nennen.

Eine allgemeine Angabe wie „Heizung geprüft“ reicht für die interne Nachbearbeitung häufig nicht aus. Besser ist eine Beschreibung wie „Heizungsanlage im Technikraum, Anlage 2, Seriennummer laut Typenschild“. So lässt sich der Einsatz auch dann zuordnen, wenn beim Kunden mehrere gleichartige Anlagen vorhanden sind.

Erfassen Sie außerdem die Ausgangslage. Beschreiben Sie, wann der Fehler auftrat, welche Symptome gemeldet wurden und unter welchen Bedingungen sie beobachtet wurden. Eine Kundenschilderung sollte als solche erkennbar bleiben. Sie ist nicht mit dem später festgestellten Befund gleichzusetzen.

Fehlerbeschreibung und Befund sauber trennen

Die Fehlerbeschreibung dokumentiert, was der Kunde gemeldet hat. Der Befund hält fest, was der Mitarbeiter bei der Prüfung festgestellt hat. Diese Trennung ist besonders wichtig, wenn sich die Ursache anders darstellt als zunächst angenommen.

Anleitung
1Notieren Sie Beginn und Ende des Einsatzes sowie Unterbrechungen, sofern sie für die Abrechnung Bedeutung haben.
2Trennen Sie Arbeitszeit von Anfahrt und Wartezeit.
3Erfassen Sie verwendete Materialien mit Menge und eindeutiger Bezeichnung.
4Dokumentieren Sie Zusatzaufwand und prüfen Sie, ob dafür eine Freigabe erforderlich war.
5Übertragen Sie die Daten erst nach einer Plausibilitätskontrolle in die Rechnung.

Eine brauchbare Dokumentation beantwortet beispielsweise folgende Punkte:

  • Welche Störung wurde gemeldet?
  • Seit wann besteht sie?
  • Trat sie dauerhaft oder nur unter bestimmten Bedingungen auf?
  • Welche Prüfungen wurden durchgeführt?
  • Welche Ursache wurde festgestellt oder konnte nicht festgestellt werden?
  • Welche Messwerte oder Fehlermeldungen lagen vor?

Vermeiden Sie pauschale Aussagen wie „Fehler behoben“, wenn lediglich ein Reparaturversuch stattgefunden hat. Schreiben Sie stattdessen, welche Komponente geprüft, welche Maßnahme ausgeführt und welches Ergebnis anschließend festgestellt wurde. Wenn die Ursache offenbleibt, sollte auch das ausdrücklich dokumentiert werden.

Arbeiten, Material und Zeit nachvollziehbar erfassen

Der Hauptteil des Berichts beschreibt die erbrachte Leistung. Jede Tätigkeit sollte so formuliert sein, dass eine außenstehende Person den Ablauf nachvollziehen kann. Dazu zählen Prüfungen, Demontage, Reinigung, Reparatur, Austausch, Montage, Einstellungen und abschließende Funktionskontrollen.

Bei Materialien genügen allgemeine Begriffe wie „Ersatzteil“ oder „Dichtungsmaterial“ nicht immer. Erfassen Sie, soweit für den Auftrag sinnvoll, Bezeichnung, Menge, Artikel- oder Teilenummer und den Einbauort. Bei ausgetauschten Komponenten kann zusätzlich vermerkt werden, ob das Altteil beim Kunden verbleibt oder vom Betrieb mitgenommen wird.

Arbeitszeit, Anfahrt, Fahrtzeit, Kilometer, Wartezeit und Sonderaufwand sollten getrennt ausgewiesen werden, wenn diese Positionen vertraglich oder nach dem vereinbarten Abrechnungsmodell relevant sind. Entscheidend ist, dass der Bericht keine andere Abrechnungslogik nahelegt als das Angebot, der Wartungsvertrag oder die sonstige Vereinbarung.

  1. Notieren Sie Beginn und Ende des Einsatzes sowie Unterbrechungen, sofern sie für die Abrechnung Bedeutung haben.
  2. Trennen Sie Arbeitszeit von Anfahrt und Wartezeit.
  3. Erfassen Sie verwendete Materialien mit Menge und eindeutiger Bezeichnung.
  4. Dokumentieren Sie Zusatzaufwand und prüfen Sie, ob dafür eine Freigabe erforderlich war.
  5. Übertragen Sie die Daten erst nach einer Plausibilitätskontrolle in die Rechnung.

Kostenfreigabe und Zusatzarbeiten nicht vermischen

Ein Servicebericht dokumentiert in erster Linie den Einsatz. Er sollte nicht stillschweigend zur nachträglichen Kostenfreigabe werden. Vor Beginn der Arbeit muss deshalb feststehen, ob nach Zeit, Pauschale, Einheit, Festpreis oder auf Grundlage eines bestehenden Wartungsvertrags abgerechnet wird.

Klären Sie ebenso, ob Anfahrt, Diagnose, Kilometer, Wartezeit und Material bereits enthalten sind. Bei einer Kostenobergrenze braucht der Betrieb eine klare Regelung für den Fall, dass der Aufwand höher ausfällt. Muss der Kunde vor Zusatzarbeiten zustimmen, sollte die Freigabe mit Datum, Name und Kommunikationsweg dokumentiert werden.

Bei Verbrauchern müssen Preise und zusätzliche Entgelte transparent vereinbart oder rechtzeitig mitgeteilt werden. Eine Unterschrift unter dem Arbeitsbericht macht eine nicht vereinbarte Zusatzleistung nicht automatisch abrechenbar. Der Bericht kann die ausgeführte Tätigkeit belegen, ersetzt aber keine fehlende Preisvereinbarung.

Das Ergebnis des Einsatzes eindeutig festhalten

Am Ende muss der Status des Auftrags verständlich sein. Verwenden Sie eine Auswahl oder eine freie Beschreibung, die zwischen vollständiger Erledigung, Teil­erledigung, erfolglosem Reparaturversuch und fehlender Fehlerfeststellung unterscheidet.

  • Arbeit abgeschlossen und Funktion geprüft
  • Arbeit teilweise abgeschlossen, Restleistung offen
  • Fehler nicht festgestellt
  • Fehler festgestellt, Reparatur nur nach Freigabe oder mit Ersatzteil möglich
  • Reparaturversuch ohne ausreichende Funktionsherstellung
  • Folgetermin oder separates Angebot erforderlich

Eine Funktionskontrolle sollte mit ihrem Ergebnis beschrieben werden. Bei einer Anlage können Messwerte, Betriebszustand oder ein Testlauf relevant sein. Bei einem Fahrzeug können beispielsweise die ausgeführte Prüfung und die dabei beobachtete Funktion genannt werden. Wenn eine Prüfung nicht möglich war, muss der Grund dafür im Bericht stehen.

Offene Punkte gehören nicht in eine beiläufige Bemerkung. Führen Sie erforderliche Folgearbeiten, Risiken, fehlende Ersatzteile und empfohlene nächste Schritte in einem eigenen Abschnitt auf. Nennen Sie außerdem, ob daraus ein neuer Auftrag, ein Angebot oder eine Freigabe entstehen muss.

Unterschriften und Kundenbemerkungen richtig einordnen

Die Unterschrift des Kunden kann bestätigen, dass der Bericht übergeben oder der Einsatz zur Kenntnis genommen wurde. Welche Aussage sie besitzt, hängt vom Inhalt des Formulars und von der zugrunde liegenden Vereinbarung ab. Eine pauschale Erklärung, die Unterschrift bestätige automatisch die erfolgreiche Reparatur oder die Rechnungshöhe, ist daher nicht angemessen.

Formulieren Sie neben dem Unterschriftsfeld, was genau bestätigt wird. Möglich sind etwa der Erhalt des Berichts, die Anwesenheit beim Einsatz, die Durchführung der aufgeführten Arbeiten oder eine ausdrücklich vereinbarte Abnahme. Diese Bedeutungen sollten nicht vermischt werden.

Für abweichende Einschätzungen sollte ein Feld für Kundenbemerkungen vorhanden sein. Der Kunde kann dort festhalten, dass ein Mangel fortbesteht, eine Arbeit nicht freigegeben wurde oder eine Position aus seiner Sicht nicht ausgeführt wurde. Verweigert jemand die Unterschrift, dokumentiert der Mitarbeiter Name des Anwesenden, Zeitpunkt und gegebenenfalls den genannten Grund. Die fehlende Unterschrift macht den Einsatz nicht automatisch unwirksam, sie verringert jedoch die spätere Nachvollziehbarkeit.

Digitale Serviceberichte im Arbeitsablauf

Digitale Formulare können Papierberichte ersetzen, wenn sie dem richtigen Auftrag zugeordnet, lesbar gespeichert und nachträgliche Änderungen nachvollziehbar dokumentiert werden. Für einen kleinen Betrieb genügt nicht jede beliebige Notiz-App. Wichtig sind ein verlässlicher Export, Rollenrechte und ein geordneter Ablageprozess.

Prüfen Sie bei einer Software insbesondere folgende Eigenschaften:

  • Auftragszuordnung über Nummer oder Kundendatensatz
  • Erfassung von Zeit, Material, Fotos und Messwerten
  • Unterscheidung zwischen Entwurf und abgeschlossenem Bericht
  • Protokollierung nachträglicher Änderungen
  • PDF-Ausgabe und verständliche Übermittlung an den Kunden
  • Export für Buchhaltung oder Warenwirtschaft
  • Rollen- und Zugriffsrechte für Techniker, Verwaltung und Leitung
  • Datenschutz, Speicherort und Regelungen zur Anbieterbindung

Eine elektronische Signatur ist nicht automatisch wertlos. Ihre Aussagekraft hängt unter anderem davon ab, wie Identität, Inhalt, Zeitpunkt und nachträgliche Unverändertheit nachvollziehbar gesichert werden. Bei besonders sensiblen oder streitträchtigen Vorgängen sollten Sie die verwendete Lösung und den Prozess fachlich prüfen lassen.

Fotos, Messprotokolle und Datenschutz

Fotos können einen sichtbaren Schaden, die Einbausituation oder ein Typenschild besser dokumentieren als eine Beschreibung. Jede Aufnahme sollte dem Auftrag eindeutig zugeordnet und mit einer kurzen Erläuterung versehen werden. Ein Foto ohne Datum, Bezug zum Objekt oder erkennbare Aussage erschwert die spätere Verwendung.

Nehmen Sie nur Informationen auf, die für den Auftrag erforderlich sind. Personen, private Räume, Kennzeichen, Unterschriften und Standortdaten können personenbezogene Informationen enthalten. Der betriebliche Zweck, der Zugriff und die Weitergabe sollten festgelegt werden. Je nach Situation sind Information, Einwilligung oder eine andere datenschutzrechtliche Grundlage zu prüfen.

Messprotokolle, Prüfbescheinigungen und Skizzen sollten als Anlagen bezeichnet werden. Im Hauptbericht muss stehen, auf welche Anlage verwiesen wird und welche Schlussfolgerung sich daraus ergibt. So bleibt der Zusammenhang auch dann erhalten, wenn einzelne Dateien später separat gespeichert werden.

Verbindung zur Rechnung und Aufbewahrung

Ein Servicebericht kann als ergänzender Leistungsnachweis für eine Rechnung dienen. Die Rechnung muss jedoch die steuerrechtlich erforderlichen Angaben enthalten und darf nicht einfach durch einen Arbeitsbericht ersetzt werden. Ein eindeutiger Verweis auf Auftragsnummer und Bericht erleichtert die Zuordnung.

Bewahren Sie Rechnungsunterlagen, Leistungsnachweise und relevante Kommunikation geordnet, lesbar und gegen unbemerkte Veränderungen geschützt auf. Die konkrete Aufbewahrungsdauer richtet sich nach der Funktion des Dokuments. Ein Bericht kann zugleich Arbeitsnachweis, Geschäftsunterlage oder Bestandteil der Rechnungsunterlagen sein. Prüfen Sie deshalb die passende Frist anhand des jeweiligen Geschäftsfalls und der geltenden Anforderungen.

Besondere Vorgaben können bei sicherheitsrelevanten Anlagen, Fahrzeugen, elektrischen Installationen, Aufzügen, Medizinprodukten, Gefahrstoffen oder Arbeiten an Bauwerken hinzukommen. In solchen Bereichen sollte der allgemeine Servicebericht branchenspezifische Prüf- und Nachweisdokumente nicht ersetzen.

Eine belastbare Vorlage für den Betriebsalltag entwickeln

Eine Vorlage sollte ausreichend vollständig sein, ohne den Techniker mit unnötigen Feldern zu belasten. Sinnvoll ist eine Gliederung in Stammdaten, Auftrag, Befund, Maßnahmen, Material, Zeit, Ergebnis, offene Punkte und Bestätigung. Pflichtfelder sollten nur dort eingesetzt werden, wo fehlende Informationen regelmäßig zu Rückfragen oder Abrechnungsproblemen führen.

Testen Sie das Formular zunächst mit unterschiedlichen Aufträgen: einer einfachen Wartung, einer erfolglosen Fehlersuche und einer Arbeit mit Zusatzfreigabe. Prüfen Sie anschließend, ob jede Situation ohne Freitext-Chaos dokumentiert werden kann. Ergänzen Sie Auswahlfelder nur, wenn sie die Bearbeitung beschleunigen und keine wichtigen Besonderheiten verdecken.

Vor dem Versand sollte eine zweite Person oder der ausführende Mitarbeiter eine kurze Kontrolle durchführen:

  • Ist der richtige Kunde und Einsatzort ausgewählt?
  • Ist das betroffene Objekt eindeutig identifiziert?
  • Sind Kundenschilderung und eigener Befund getrennt?
  • Entsprechen Tätigkeiten, Zeit und Material dem tatsächlichen Einsatz?
  • Ist der Reparaturstatus verständlich?
  • Sind offene Arbeiten und Freigaben erkennbar?
  • Wurde die Bedeutung der Unterschrift erläutert?
  • Sind Anlagen, Fotos und Messprotokolle richtig zugeordnet?
  • Kann die Buchhaltung den Bericht der späteren Rechnung zuordnen?

Wann fachliche Prüfung erforderlich ist

Eine allgemeine Vorlage reicht nicht immer aus. Lassen Sie den Prozess prüfen, wenn regelmäßig Verbraucheraufträge, sicherheitsrelevante Arbeiten, Bauleistungen, Wartungsverträge oder umfangreiche Zusatzarbeiten betroffen sind. Auch bei Streit über Abnahme, Mängel, Preise oder die Beweiskraft digitaler Signaturen kann eine rechtliche Beratung sinnvoll sein.

Für steuerliche Fragen zur Rechnung, zur Aufbewahrung oder zur elektronischen Verarbeitung ist die zuständige steuerliche Beratung die passende Anlaufstelle. Der Servicebericht sollte den tatsächlichen Arbeitsablauf sachlich dokumentieren; er sollte nicht nachträglich so gestaltet werden, dass eine gewünschte rechtliche oder steuerliche Wirkung nur scheinbar entsteht.

Häufige Fragen zu den Angaben im Servicebericht

Welche Angaben sollte ein Kunde vor dem Technikertermin bereithalten?

Hilfreich sind eine möglichst genaue Fehlerbeschreibung, der Zeitpunkt des Auftretens, vorhandene Fehlermeldungen und die eindeutige Bezeichnung des betroffenen Geräts oder Objekts. Auch Wartungsunterlagen, Fotos und die Kontaktdaten der Person, die Arbeiten freigeben darf, können den Einsatz beschleunigen.

Was sollte im Servicebericht stehen, wenn kein Fehler gefunden wurde?

Der Bericht sollte dokumentieren, welche Prüfungen durchgeführt wurden und dass dabei keine eindeutige Ursache festgestellt werden konnte. Formulierungen wie „kein Fehler gefunden“ reichen allein nicht aus, weil sie weder den Prüfungsumfang noch mögliche Einschränkungen erkennen lassen.

Wie wird eine erfolglose oder nur vorläufige Reparatur dokumentiert?

Beschreiben Sie die ausgeführten Maßnahmen, das dabei erzielte Ergebnis und den verbleibenden Zustand des Objekts. Offene Arbeiten, benötigte Ersatzteile oder ein erforderlicher Folgeauftrag sollten klar als solche gekennzeichnet werden, damit der Bericht keine vollständige Reparatur vortäuscht.

Was kann ein Kunde tun, wenn der Servicebericht sachlich falsch ist?

Der Kunde sollte die konkrete Abweichung möglichst zeitnah schriftlich mitteilen und eine Berichtigung oder Ergänzung verlangen. Bei der Unterschrift kann ein Vorbehalt oder eine eigene Bemerkung aufgenommen werden; eine Unterschrift sollte nicht erfolgen, wenn der Inhalt trotz erkennbarer Fehler unverändert bestätigt werden soll.

Wie unterscheiden sich Arbeitsbericht, Rapportzettel und Servicebericht?

Die Bezeichnungen werden im Geschäftsalltag teilweise unterschiedlich verwendet und sind nicht automatisch mit einer bestimmten Rechtswirkung verbunden. Entscheidend ist der tatsächliche Inhalt: Ein aussagekräftiger Bericht dokumentiert Auftrag, Einsatz, Leistung, Material, Zeitaufwand und Ergebnis unabhängig vom gewählten Titel.

Welche Angaben sind bei Fahrzeugen oder Maschinen zusätzlich sinnvoll?

Bei Fahrzeugen können Kennzeichen, Fahrzeugtyp, Kilometerstand und gegebenenfalls die Fahrgestellnummer erforderlich sein. Bei Maschinen und Anlagen helfen Modell, Seriennummer, Inventarnummer, Zählerstände sowie der genaue Standort, damit die dokumentierte Arbeit später eindeutig zugeordnet werden kann.

Wie sollte ein Betrieb eine verweigerte Unterschrift festhalten?

Der Mitarbeiter sollte vermerken, dass die Unterschrift nicht geleistet wurde, und möglichst Datum, anwesende Person sowie einen mitgeteilten Grund dokumentieren. Der Bericht sollte trotzdem sachlich fertiggestellt und dem Auftrag eindeutig zugeordnet werden; eine fehlende Unterschrift macht den Einsatz nicht automatisch ungeschehen.

Wann reicht ein Servicebericht nicht als Nachweis aus?

Bei sicherheitsrelevanten Prüfungen, bestimmten Bauleistungen oder branchenspezifischen Arbeiten können zusätzliche Prüfprotokolle, Abnahmen oder gesetzlich vorgegebene Dokumente erforderlich sein. Auch für die Abrechnung ersetzt ein Servicebericht keine ordnungsgemäße Rechnung mit den jeweils notwendigen Rechnungsangaben.

Checkliste
  • Name, Anschrift und Kontaktdaten des Betriebs
  • Name und Anschrift des Kunden beziehungsweise Vertragspartners
  • Abweichender Einsatzort und Ansprechpartner vor Ort
  • Auftrags-, Ticket-, Kunden- oder Vertragsnummer
  • Name des ausführenden Mitarbeiters oder Technikers
  • Datum sowie möglichst Beginn und Ende des Einsatzes
  • Angabe, ob es sich um Wartung, Prüfung, Reparatur, Montage oder eine Störungsannahme handelt

Gewerbe-Tipps.de

Unsere Redaktion

Hinter Gewerbe-Tipps.de steht eine kleine Redaktion mit Blick für Gründung, Organisation und den geschäftlichen Alltag kleiner Unternehmen. Unsere Beiträge sollen helfen, Abläufe besser einzuordnen und Entscheidungen gut vorzubereiten.

Andreas Hondmann

Andreas Hondmann

Gründung, Rechnungen, Buchhaltung, Steuern und Software

Andreas schreibt über Themen, die für Gründer, Selbstständige und kleine Betriebe früh wichtig werden: von Gewerbeanmeldung und Rechnungen bis zu Belegen, Steuerfragen und passenden Programmen.

Gründung Rechnungen Buchhaltung Steuern Software
Christian Gerhards

Christian Gerhards

Finanzen, Personal, Zeiterfassung, Kunden, Aufträge und Recht

Christian betreut die organisatorischen und geschäftlichen Themen im laufenden Betrieb: Geschäftskonto, Liquidität, Personalfragen, Zeiterfassung, Kundenverwaltung, Aufträge und Verträge.

Finanzen Personal Zeiterfassung Kunden Recht
Wichtig: Unsere Beiträge dienen der allgemeinen Orientierung. Wir bieten keine individuelle Steuerberatung, Rechtsberatung, Finanzberatung oder Unternehmensberatung. Bei verbindlichen Entscheidungen, besonderen Einzelfällen oder rechtlichen und steuerlichen Risiken sollte eine geeignete Fachstelle einbezogen werden.

Schreibe einen Kommentar