Bewirtungskosten absetzen: Welche Nachweise wichtig sind

Lesedauer: 13 Min
Aktualisiert: 2. Juni 2026 20:48

Bewirtungskosten gehören zu den Aufwendungen, die in der betrieblichen Praxis häufig genutzt werden, steuerlich aber nur unter klaren Voraussetzungen anerkannt werden. Für Unternehmen, Selbstständige und Freiberufler geht es dabei nicht allein um die Rechnung aus dem Restaurant. Entscheidend ist, dass der geschäftliche Anlass sauber dokumentiert, der Bewirtungsbeleg vollständig und die betriebliche Veranlassung nachvollziehbar sind.

Wir betrachten in diesem Beitrag die Anforderungen aus Sicht der Buchhaltung und zeigen, wie Sie Bewirtungen so erfassen, dass der Vorsteuerabzug und der Betriebsausgabenabzug nicht an vermeidbaren Formfehlern scheitern. Dabei kommt es auf drei Ebenen an: die Rechnung des Gastgebers, den eigenen Bewirtungsnachweis und die Einordnung des Anlasses.

Wann eine Bewirtung überhaupt steuerlich relevant wird

Eine Bewirtung liegt vor, wenn Gäste zu Essen oder Getränken eingeladen werden und der Anlass betrieblich veranlasst ist. Das ist typischerweise bei Gesprächen mit Kunden, Geschäftspartnern, potenziellen Auftraggebern oder externen Fachberatern der Fall. Nicht jede Bewirtung ist in voller Höhe abziehbar. Bei geschäftlich veranlassten Bewirtungen erkennt das Finanzamt regelmäßig 70 Prozent der angemessenen Kosten als Betriebsausgabe an. Die übrigen 30 Prozent bleiben steuerlich außen vor.

Für die Umsatzsteuer gelten eigene Regeln. Ist die Rechnung ordnungsgemäß ausgestellt und die Bewirtung betrieblich veranlasst, kann der Vorsteuerabzug grundsätzlich möglich sein. Dafür muss die Rechnung sämtliche Pflichtangaben enthalten und auf das Unternehmen lauten, sofern der Vorsteuerabzug beansprucht werden soll.

Welche Unterlagen Sie für die Anerkennung benötigen

In der Praxis brauchen Sie zwei Belegarten: den fremden Bewirtungsbeleg und Ihren eigenen Vermerk zum Anlass. Erst das Zusammenspiel beider Dokumente macht die Ausgabe prüfbar. Der Kassenbon allein reicht bei einer geschäftlichen Bewirtung meist nicht aus, weil daraus der geschäftliche Zusammenhang nicht hervorgeht.

  • Rechnung oder Kassenbeleg mit vollständigen Angaben des Restaurants
  • Datum der Bewirtung
  • Ort der Bewirtung
  • Höhe der Kosten einschließlich Trinkgeld, soweit separat erfasst
  • Name der bewirtenden Person
  • Namen der bewirteten Personen
  • Geschäftlicher Anlass der Bewirtung
  • Unterschrift oder elektronische Freigabe nach internem Prozess, falls vorgesehen

Besonders wichtig ist die zeitnahe Dokumentation. Der Anlass sollte nicht erst Wochen später rekonstruiert werden. Je näher der Vermerk am Bewirtungstermin liegt, desto belastbarer ist er im Prüfungsfall.

So muss der Bewirtungsbeleg aufgebaut sein

Der Bewirtungsbeleg besteht aus der Rechnung und den ergänzenden Angaben auf der Rückseite, in einem digitalen Formular oder in der Buchhaltungssoftware. Die Finanzverwaltung verlangt eine eindeutige Zuordnung zu einem betrieblichen Vorgang. Allgemeine Formulierungen wie Geschäftsgespräch oder Kundenpflege genügen dafür häufig nicht.

Stattdessen sollte der Anlass so beschrieben werden, dass er fachlich verständlich und prüfbar ist. Geeignete Angaben sind etwa Verhandlungen über ein Folgeprojekt, Besprechung zur Vertragsverlängerung, Abstimmung zur Produktintegration oder Erstgespräch mit einem potenziellen Großkunden. Je greifbarer der wirtschaftliche Bezug, desto besser.

Diese Angaben sollten nicht fehlen

  1. Art des Gesprächs oder Verhandlungsanlasses
  2. Geschäftlicher Bezug zu einem konkreten Vorgang
  3. Rolle der bewirteten Personen, soweit erforderlich
  4. Hinweis, ob interne oder externe Personen teilgenommen haben
  5. Datum der Erfassung im System oder auf dem Formular

Rechnungsanforderungen des Restaurants

Für größere Beträge oder bei Bewirtungen im geschäftlichen Umfeld ist eine ordnungsgemäße Rechnung unverzichtbar. Der Kassenzettel aus dem Schnellrestaurant ist nicht in jedem Fall ausreichend. Besonders bei Beträgen über 250 Euro brutto gelten strengere Anforderungen an die Rechnung. Dann müssen unter anderem Name und Anschrift des leistenden Unternehmens, Leistungszeitpunkt, Rechnungsdatum, fortlaufende Rechnungsnummer, Leistungsbeschreibung und Steuerangaben enthalten sein.

Anleitung
1Art des Gesprächs oder Verhandlungsanlasses.
2Geschäftlicher Bezug zu einem konkreten Vorgang.
3Rolle der bewirteten Personen, soweit erforderlich.
4Hinweis, ob interne oder externe Personen teilgenommen haben.
5Datum der Erfassung im System oder auf dem Formular.

Bei Bewirtungen in Gastronomiebetrieben ist außerdem wichtig, dass die Rechnung auf das Unternehmen ausgestellt wird, wenn der Vorsteuerabzug genutzt werden soll. Ist das nicht möglich, sollte zumindest ein vollständiger Bewirtungsnachweis erstellt werden, damit die Betriebsausgaben korrekt erfasst werden können.

Wie Sie den geschäftlichen Anlass sauber dokumentieren

Der geschäftliche Bezug ist der zentrale Punkt bei der steuerlichen Einordnung. Ohne nachvollziehbaren Anlass können selbst formell richtige Rechnungen steuerlich problematisch werden. Deshalb sollten wir intern einen standardisierten Ablauf festlegen, damit keine wichtigen Angaben fehlen.

  1. Direkt nach der Bewirtung den Anlass notieren.
  2. Alle Teilnehmer mit Name und Funktion erfassen.
  3. Rechnung und Zusatzvermerk gemeinsam ablegen.
  4. Beleg in der Buchhaltung dem richtigen Konto zuordnen.
  5. Bei digitaler Erfassung den Scan lesbar und vollständig speichern.

Ein sinnvoller Dokumentationssatz beschreibt nicht nur das Treffen, sondern dessen wirtschaftlichen Zweck. Ein Termin zur Abstimmung der Vertragskonditionen oder zur Besprechung einer gemeinsamen Kampagne ist steuerlich wesentlich aussagekräftiger als eine allgemeine Notiz über ein Geschäftsessen.

Besonderheiten bei Trinkgeld, Nebenkosten und Eigenanteilen

Trinkgeld ist steuerlich nur dann gut zuzuordnen, wenn es nachvollziehbar mit dem Bewirtungsvorgang verbunden ist. Wird es bar gezahlt, sollte es möglichst auf dem Beleg vermerkt und vom Empfänger bestätigt werden, sofern dies praktikabel ist. Bei Kartenzahlungen sollte die Abrechnung zusammen mit dem Beleg aufbewahrt werden.

Nebenkosten wie Garderobe oder Parkgebühren gehören in der Regel nicht automatisch zu den Bewirtungskosten. Sie müssen separat geprüft und gebucht werden. Gibt es einen Eigenanteil oder eine private Mitveranlassung, ist eine saubere Trennung erforderlich. Nur der betrieblich veranlasste Teil darf als Betriebsausgabe angesetzt werden.

Bewirtung im Unternehmen, im Restaurant oder bei Veranstaltungen

Der Ort der Bewirtung ändert nichts an den Grundanforderungen, wohl aber an der praktischen Dokumentation. Im Restaurant sind die formalen Rechnungsmerkmale besonders wichtig. Im Unternehmen selbst sollten Ausgaben für Getränke, Speisen oder Catering ebenfalls mit Anlass, Teilnehmern und Zusammenhang dokumentiert werden. Bei Veranstaltungen mit mehreren Gästen empfiehlt sich eine separate Gästeliste, damit der Bezug zu einzelnen Gesprächen oder Terminen später nachvollziehbar bleibt.

Bei Messen, Kundenevents oder Arbeitsessen mit mehreren geschäftlichen Kontakten ist die Abgrenzung oft anspruchsvoller. Hier sollten wir pro Termin vermerken, welche geschäftlichen Themen behandelt wurden und welcher Teil der Aufwendungen auf die Bewirtung entfällt. Reine Repräsentationskosten oder allgemeine Eventkosten sind steuerlich anders zu behandeln.

Digitale Abläufe in Buchhaltung und Freigabe

Viele Unternehmen erfassen Bewirtungen heute direkt in der Buchhaltungssoftware oder in einer Beleg-App. Das spart Zeit, ersetzt aber keine inhaltliche Prüfung. Wichtig ist, dass der digitale Prozess alle erforderlichen Angaben abfragt und die Belege revisionssicher ablegt.

  • Beleg sofort scannen oder fotografieren
  • Pflichtfelder für Anlass, Teilnehmer und Ort ausfüllen
  • Rechnung dem richtigen Kostenkonto zuordnen
  • Vorsteuer und nicht abziehbaren Anteil getrennt ausweisen
  • Interne Freigabe nach dem Vier-Augen-Prinzip, sofern eingeführt

Für die Praxis empfiehlt sich ein einheitlicher Standard im Team. Wer Bewirtungen häufig bucht, sollte eine feste Maske oder Vorlage nutzen. So sinkt das Risiko, dass einzelne Angaben übersehen werden oder Belege später unvollständig sind.

Typische Fehler, die Sie vermeiden sollten

In Betriebsprüfungen fallen immer wieder ähnliche Schwachstellen auf. Oft fehlt der geschäftliche Anlass. In anderen Fällen sind die Teilnehmer nicht genannt oder der Beleg ist unleserlich. Ebenfalls problematisch sind handschriftliche Ergänzungen ohne Bezug zum ursprünglichen Beleg oder Rechnungen, die nicht auf das Unternehmen ausgestellt sind.

Besonders sorgfältig sollten Sie bei Bewirtungen mit wechselnden Teilnehmern sein. Eine bloße Sammelnotiz über mehrere Mittagessen genügt nicht. Jeder Vorgang braucht eine eigene Zuordnung. Auch verspätet erstellte Nachweise sind angreifbar, weil sie weniger glaubhaft wirken als unmittelbar erfasste Angaben.

Prüfsicher dokumentieren und intern sauber abrechnen

Wer Bewirtungen regelmäßig steuerlich nutzen möchte, braucht klare Verantwortlichkeiten. In kleineren Unternehmen kann die Person, die eingeladen hat, den Nachweis direkt erfassen. In größeren Organisationen sollte ein interner Ablauf festlegen, wer prüft, wer freigibt und wer die Buchung vornimmt. So vermeiden wir Rückfragen aus der Buchhaltung und schaffen eine belastbare Aktenlage für die Steuererklärung.

Hilfreich ist außerdem eine kurze interne Richtlinie, die den zulässigen Bewirtungsanlass, die erforderlichen Angaben und den Umgang mit digitalen Belegen beschreibt. Damit lassen sich Fehlbuchungen reduzieren und die Unterlagen bleiben auch bei mehreren Standorten oder Teams einheitlich.

Verfahrenssichere Ablage von Papier- und Digitalbelegen

Damit Sie Bewirtungskosten absetzen können, reicht die inhaltlich richtige Rechnung allein nicht immer aus. Ebenso wichtig ist ein Ablageprozess, der jederzeit nachvollziehbar zeigt, wo der Originalbeleg liegt, wer ihn geprüft hat und wie er in die Buchhaltung gelangt ist. Genau hier entstehen in der Praxis oft Lücken, obwohl die Belege an sich vollständig sind. Für Unternehmen und Selbstständige zählt deshalb nicht nur der Inhalt, sondern auch die lückenlose Zuordnung zum jeweiligen Geschäftsvorfall.

Bei Papierbelegen empfiehlt sich eine feste Routine vom Entgegennehmen bis zur Archivierung. Der Beleg sollte sofort mit dem Anlass, den teilnehmenden Personen und dem betrieblichen Bezug ergänzt werden. Anschließend wird er unverzüglich eingescannt oder im Original abgelegt, je nach internem Prozess und den steuerlichen Vorgaben Ihres Ablagesystems. Wichtig ist, dass der Zusammenhang zwischen Beleg, Buchung und Anlass später ohne Rückfragen erkennbar bleibt.

Bei digitalen Belegen kommt es vor allem auf die Unveränderbarkeit und auf eine strukturierte Ablage an. Jede Datei sollte mit einem eindeutigen Namen, einem Datum und einem Verweis auf die Buchung versehen werden. In der Buchhaltungssoftware oder im DMS muss der Zugriff so organisiert sein, dass Freigabe, Zahlung und Archivierung sauber dokumentiert werden. Wer hier sauber arbeitet, reduziert Rückfragen aus dem Rechnungswesen und schafft eine belastbare Grundlage für die Steuerprüfung.

Bewirtungsaufwand richtig kontieren und steuerlich einordnen

Für die steuerliche Behandlung ist entscheidend, dass Bewirtungsaufwendungen nicht pauschal als normale Betriebsausgaben behandelt werden. Je nach Anlass und Teilnehmerkreis greifen unterschiedliche Abzugsregeln, die bereits bei der Buchung berücksichtigt werden müssen. Deshalb sollten Sie den Beleg nicht erst am Jahresende prüfen, sondern direkt bei der Erfassung in die richtige Kontierung überführen.

Im betrieblichen Alltag braucht es dafür klare Buchungslogiken. Dazu gehören getrennte Konten für geschäftlich veranlasste Bewirtung, nicht abzugsfähige Anteile und gegebenenfalls Bewirtungen von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern. Auch Umsatzsteuer und Vorsteuerabzug müssen passend berücksichtigt werden, denn die steuerliche Wirkung unterscheidet sich je nach Ausgestaltung des Vorgangs. Wer die Buchung sauber trennt, vermeidet spätere Korrekturen im Rahmen des Jahresabschlusses.

  • Geschäftlicher Anlass und Teilnehmerkreis vor der Buchung prüfen
  • Rechnung und Eigenbeleg zeitnah gemeinsam erfassen
  • Abzugsfähigen und nicht abzugsfähigen Anteil getrennt verbuchen
  • Vorsteuer nur dann ansetzen, wenn die Rechnung die Anforderungen erfüllt
  • Interne Freigabe mit Kostenstelle oder Projektbezug ergänzen

Gerade bei gemischten Anlässen hilft eine saubere Dokumentation des überwiegenden Zwecks. In der Buchhaltung sollte ersichtlich sein, ob es sich um eine Kundenbewirtung, eine Mitarbeiterbewirtung oder um eine Besprechung mit einem geschäftlichen Partner handelt. Diese Einordnung beeinflusst nicht nur die Steuerquote, sondern auch die Frage, welche Nachweise in welcher Tiefe erforderlich sind.

Interne Freigaben und Zuständigkeiten eindeutig festlegen

In vielen Unternehmen scheitert die Nachweisqualität nicht am Beleg, sondern an unklaren Zuständigkeiten. Bewirtungsaufwendungen sollten daher ein definiertes Freigabeverfahren haben, das auch bei Abwesenheit einzelner Personen funktioniert. Das bedeutet: Wer reicht ein, wer prüft, wer gibt frei und wer verbucht den Vorgang? Ohne diese Rollen entsteht schnell ein unvollständiger Dokumentationspfad.

Für die Praxis bewährt sich ein einfacher Ablauf mit verbindlichen Prüfpunkten. Die einreichende Person ergänzt Anlass, Teilnehmer, Ort und Datum. Die prüfende Stelle kontrolliert formale Vollständigkeit, rechnerische Richtigkeit und Plausibilität des geschäftlichen Bezugs. Erst danach geht der Vorgang in die Buchung. So sichern Sie nicht nur die steuerliche Anerkennung, sondern auch die interne Nachvollziehbarkeit gegenüber Geschäftsführung, Controlling und externem Prüfer.

Hilfreich ist außerdem ein klarer Umgang mit Ausnahmen. Fehlende Angaben dürfen nicht kommentarlos durchgewunken werden. Stattdessen sollte das System eine Rückfrage oder Nachbesserung auslösen. Bei höheren Beträgen empfiehlt sich zusätzlich eine zweite Sichtprüfung. Das schafft Verlässlichkeit und verhindert, dass spätere Korrekturen aufwendig nachgetragen werden müssen.

So etablieren Sie eine belastbare Routine im Tagesgeschäft

Nachweise werden am besten dann vollständig, wenn der Prozess einfach bleibt und sich in den Arbeitsalltag integrieren lässt. Gerade bei häufigen Geschäftsessen oder Bewirtungen auf Messen, im Vertrieb und bei Kundenbesuchen ist Geschwindigkeit wichtig. Deshalb sollten Sie mit festen Standards arbeiten, die auf allen Ebenen identisch angewendet werden. Ein kurzer, aber konsequenter Ablauf ist in der Regel wirksamer als ein theoretisch perfekter Prozess, der im Alltag niemand konsequent nutzt.

  1. Beleg unmittelbar nach Erhalt sichern und nicht lose ablegen.
  2. Geschäftlichen Anlass und Teilnehmer noch am selben Tag ergänzen.
  3. Rechnung auf Vollständigkeit und lesbare Angaben prüfen.
  4. Beleg digital oder physisch nach Ihrem Archivschema ablegen.
  5. Buchung mit passendem Konto, Kostenstelle und Steuerbehandlung erfassen.
  6. Freigabe dokumentieren und Vorgang für die Prüfung auffindbar halten.

Gerade bei mobilen Teams und häufigen Außenterminen lohnt sich ein einheitliches Verfahren mit klaren Zuständigkeiten. Wir empfehlen, die Prozesse in einer kurzen internen Richtlinie festzuhalten und regelmäßig zu schulen. So stellen Sie sicher, dass neue Mitarbeitende, Assistenzkräfte und Führungspersonen dieselben Anforderungen kennen. Je weniger Interpretationsspielraum es gibt, desto stabiler ist die steuerliche Dokumentation.

Wer diese Abläufe konsequent umsetzt, schafft nicht nur Ordnung für die Buchhaltung. Sie gewinnen auch Tempo bei Monatsabschlüssen, reduzieren Rückfragen aus der Revision und erhöhen die Belastbarkeit Ihrer Unterlagen bei einer Betriebsprüfung. Damit wird aus einzelnen Belegen ein verlässliches System, das den betrieblichen Aufwand sauber abbildet.

Häufige Fragen zur steuerlichen Anerkennung von Bewirtungen

Welche Belege verlangt das Finanzamt in der Regel?

In der Praxis braucht es vor allem einen ordnungsgemäßen Bewirtungsbeleg, die Restaurantrechnung und die vollständige Dokumentation des geschäftlichen Anlasses. Je sauberer diese Unterlagen zusammenpassen, desto besser lassen sich Aufwendungen im Rahmen der Steuerprüfung nachvollziehen.

Reicht eine handschriftliche Notiz auf dem Kassenbon aus?

Eine ergänzende Notiz kann helfen, ersetzt aber keinen vollständigen Bewirtungsbeleg. Entscheidend ist, dass die Pflichtangaben vorhanden sind und der geschäftliche Bezug nachvollziehbar dokumentiert wurde.

Wie detailliert muss der Anlass beschrieben werden?

Der Anlass sollte so beschrieben sein, dass ein außenstehender Prüfer den geschäftlichen Hintergrund ohne Rückfragen versteht. Eine allgemeine Formulierung wie „Geschäftsessen“ genügt meist nicht, wenn keine weiteren Angaben zu Thema, Teilnehmern und betrieblichem Bezug vorliegen.

Müssen alle Teilnehmer namentlich aufgeführt werden?

Ja, soweit es möglich ist, sollten alle bewirteten Personen mit Namen oder eindeutigem Bezug dokumentiert werden. Bei größeren Runden kann eine vollständige Liste mit Funktion oder Unternehmen die Zuordnung erleichtern.

Was gilt bei Bewirtungen im eigenen Unternehmen?

Auch interne Bewirtungen können dokumentationspflichtig sein, etwa bei Besprechungen mit Geschäftspartnern oder bei betrieblich veranlassten Terminen. Dann kommt es besonders auf Anlass, Teilnehmerkreis und klare Abgrenzung zwischen beruflichem und privatem Charakter an.

Wie gehen wir mit digitalen Belegen um?

Digitale Belege sind zulässig, wenn sie vollständig, lesbar und unveränderbar archiviert werden. Wichtig ist, dass die Zuordnung zur Buchung und die Freigabe im internen Prozess lückenlos nachvollziehbar bleiben.

Was ist bei Trinkgeld steuerlich zu beachten?

Trinkgeld sollte möglichst separat dokumentiert werden, damit die Gesamtaufwendung plausibel bleibt. Ist es auf dem Zahlungsbeleg ausgewiesen oder gesondert bestätigt, verbessert das die Nachvollziehbarkeit.

Wie behandeln wir Bewirtungskosten mit Eigenanteil?

Ein Eigenanteil mindert den abziehbaren Betrag, weil nur der betrieblich veranlasste Teil berücksichtigt werden kann. Deshalb sollte die Aufteilung in der Buchhaltung eindeutig erfasst und mit dem Beleg verknüpft werden.

Welche Rolle spielt die Rechnungssumme bei der Anerkennung?

Die Höhe allein entscheidet nicht über die steuerliche Einordnung, sie beeinflusst aber oft den Prüfmaßstab und die Sorgfalt der Dokumentation. Bei höheren Beträgen sollten Sie die Unterlagen besonders genau prüfen, bevor Sie sie verbuchen.

Wie lange sollten Bewirtungsunterlagen aufbewahrt werden?

Bewirtungsunterlagen gehören in die steuerrelevante Archivierung und sollten über die gesetzlich erforderlichen Fristen verfügbar bleiben. In der Praxis ist wichtig, dass Rechnung, Beleg und Zusatzvermerk jederzeit zusammen auffindbar sind.

Fazit

Wer Bewirtungen steuerlich sauber erfassen will, braucht mehr als nur eine Rechnung. Entscheidend sind ein vollständiger Beleg, eine nachvollziehbare Begründung des Anlasses und eine interne Ablage, die die spätere Prüfung einfach macht.

Wenn Sie diese Punkte konsequent umsetzen, senken Sie das Risiko von Rückfragen und sichern den betrieblichen Abzug deutlich besser ab. So wird aus einem oft unterschätzten Buchungsvorgang ein klar strukturierter und belastbarer Prozess.

Checkliste
  • Rechnung oder Kassenbeleg mit vollständigen Angaben des Restaurants
  • Datum der Bewirtung
  • Ort der Bewirtung
  • Höhe der Kosten einschließlich Trinkgeld, soweit separat erfasst
  • Name der bewirtenden Person
  • Namen der bewirteten Personen
  • Geschäftlicher Anlass der Bewirtung
  • Unterschrift oder elektronische Freigabe nach internem Prozess, falls vorgesehen

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