Gewerbenamen festlegen: Was bei Fantasienamen und Firmierung gilt
Bei der Wahl eines Gewerbenamens müssen Sie zwischen einer Geschäftsbezeichnung, einer Unternehmensbezeichnung und einer im Handelsregister eingetragenen Firma unterscheiden. Für Einzelunternehmen und viele Personengesellschaften ist der bürgerliche Name grundsätzlich der rechtlich maßgebliche Name. Ein Fantasiename kann zusätzlich verwendet werden, darf aber nicht den Eindruck erwecken, es bestehe eine andere Rechtsform …