Stornorechnung erstellen: Wann sie nötig ist und wie sie funktioniert

Lesedauer: 13 Min
Aktualisiert: 2. Juni 2026 19:30

Eine Stornorechnung ist in der betrieblichen Praxis immer dann relevant, wenn eine bereits ausgestellte Rechnung nicht bestehen bleiben darf oder soll. Für Unternehmen, Selbstständige und Buchhaltungsverantwortliche ist es wichtig, dabei sauber zwischen Berichtigung, Rückabwicklung und Neubuchung zu unterscheiden. Nur so bleiben Umsatzsteuer, Debitorenkonten und der Zahlungsverkehr nachvollziehbar.

Im Alltag geht es selten nur um das reine Löschen eines Belegs. Eine ordentliche Korrektur muss nachvollziehbar dokumentieren, welche ursprüngliche Rechnung aufgehoben wird, welcher Betrag entfällt und auf welcher Basis die Buchung in der Finanzbuchhaltung angepasst wird. Genau an dieser Stelle kommt die Stornorechnung ins Spiel.

Worum es bei der Stornierung von Rechnungen geht

Eine Stornorechnung dient dazu, eine fehlerhafte oder nicht mehr gültige Ausgangsrechnung vollständig oder teilweise auszugleichen. Sie wird genutzt, damit der ursprüngliche Vorgang in der Buchhaltung nicht einfach verschwindet, sondern transparent neutralisiert wird. Das ist insbesondere wichtig, wenn bereits eine Rechnung versendet, verbucht oder teilweise bezahlt wurde.

Typische Auslöser sind ein falscher Rechnungsbetrag, eine doppelte Rechnungsstellung, eine nicht erbrachte Leistung oder eine nachträgliche Vertragsänderung. Auch formale Fehler können eine Korrektur erforderlich machen, etwa wenn Pflichtangaben fehlen oder der falsche Leistungsempfänger genannt wurde.

Abgrenzung zu Gutschrift und Rechnungskorrektur

Im betrieblichen Sprachgebrauch werden verschiedene Begriffe oft gleich verwendet, fachlich ist die Unterscheidung aber wichtig. Eine Stornorechnung hebt einen bestehenden Beleg auf. Eine Gutschrift ist dagegen ein eigener Abrechnungsbeleg, etwa bei Provisionsmodellen oder Rückvergütungen. Eine Rechnungskorrektur kann je nach System als Sammelbegriff dienen, meint jedoch häufig die korrigierte Neufassung eines Belegs.

Für die Buchhaltung gilt: Entscheidend ist nicht der Name allein, sondern ob der Beleg den vorherigen Vorgang eindeutig referenziert und steuerlich sauber abbildet. Wer intern mit Vorlagen arbeitet, sollte deshalb die Begriffe klar trennen und im Rechnungsworkflow eindeutig definieren.

Wann eine Stornierung erforderlich ist

Eine Stornorechnung ist immer dann sinnvoll oder notwendig, wenn die ursprüngliche Rechnung inhaltlich oder rechtlich nicht mehr verwendet werden darf. Das betrifft sowohl vollständig ungültige Rechnungen als auch einzelne Positionen, die entfallen müssen.

  • Die Rechnung wurde an den falschen Kunden gesendet.
  • Der Rechnungsbetrag ist zu hoch oder zu niedrig angesetzt.
  • Eine Leistung wurde nicht oder nur teilweise erbracht.
  • Es liegt eine Doppelabrechnung vor.
  • Die Leistungsbeschreibung passt nicht zum tatsächlichen Geschäftsvorfall.
  • Pflichtangaben nach den Rechnungsanforderungen fehlen.
  • Der Auftrag wurde vor Ausführung beendet oder widerrufen.

In der Praxis sollten Sie immer zuerst prüfen, ob eine vollständige Aufhebung nötig ist oder ob eine teilweise Korrektur ausreicht. Bei Teilstornierungen ist besonders wichtig, dass nur die betroffenen Positionen angepasst werden und der Rest des Belegs unverändert nachvollziehbar bleibt.

So gehen Sie methodisch vor

Ein sauberes Vorgehen spart Zeit, reduziert Rückfragen und hält die Buchführung konsistent. Wir empfehlen, die Korrektur nicht isoliert zu betrachten, sondern als kleinen Prozess mit klarer Reihenfolge.

Anleitung
1Prüfen Sie die ursprüngliche Rechnung auf Fehlerart und Umfang.
2Entscheiden Sie, ob vollständige oder teilweise Stornierung erforderlich ist.
3Klärung mit Kunde, Leistungsempfänger oder internem Fachbereich herbeiführen.
4Erstellen Sie den Stornobeleg mit eindeutiger Referenz auf den Ursprungsbeleg.
5Prüfen Sie Umsatzsteuer, Kontierung und offene Posten.

  1. Prüfen Sie die ursprüngliche Rechnung auf Fehlerart und Umfang.
  2. Entscheiden Sie, ob vollständige oder teilweise Stornierung erforderlich ist.
  3. Klärung mit Kunde, Leistungsempfänger oder internem Fachbereich herbeiführen.
  4. Erstellen Sie den Stornobeleg mit eindeutiger Referenz auf den Ursprungsbeleg.
  5. Prüfen Sie Umsatzsteuer, Kontierung und offene Posten.
  6. Verbuchen Sie die Korrektur im ERP- oder Buchhaltungssystem.
  7. Stimmen Sie Zahlungseingänge oder Rückzahlungen ab.

Je klarer der Prozess definiert ist, desto leichter lassen sich Belege später prüfen. Besonders hilfreich ist eine feste interne Regel, ab welcher Abweichung ein Beleg storniert und neu ausgestellt wird und ab welcher Schwelle eine Ergänzung genügt.

Pflichtangaben auf dem Stornobeleg

Auch ein Stornobeleg muss nachvollziehbar und vollständig sein. Er sollte eindeutig erkennen lassen, welche Ausgangsrechnung aufgehoben wird und in welcher Höhe die Korrektur erfolgt. Ein transparenter Aufbau verhindert Missverständnisse bei Prüfung, Mahnwesen und Buchhaltung.

  • Eindeutige Belegnummer des Stornobelegs
  • Bezug auf die ursprüngliche Rechnung
  • Datum der Stornierung
  • Name und Anschrift der beteiligten Parteien
  • Beschreibung der stornierten Leistung oder Position
  • Netto- und Steuerbetrag mit Vorzeichen oder neutralisierender Darstellung
  • Hinweis auf vollständige oder teilweise Aufhebung

Viele Unternehmen arbeiten intern mit einer klaren Kennzeichnung, etwa durch Negativbeträge oder eine separate Storno-Logik im System. Wichtig ist, dass die Darstellung eindeutig und einheitlich bleibt. Entscheidend ist außerdem, dass die Rechnungskette jederzeit prüfbar bleibt.

Umsatzsteuer und Buchungssatz sauber behandeln

Die steuerliche Seite ist bei Korrekturen besonders sensibel. Sobald eine Ausgangsrechnung storniert wird, müssen Umsatzsteuer und Erlöse in der Buchhaltung wieder neutralisiert werden. Das gilt unabhängig davon, ob die Rechnung bereits bezahlt wurde oder noch offen ist.

In vielen Fällen wird die ursprüngliche Forderung ausgebucht und durch den Storno wieder aufgehoben. Bei einer Rückzahlung an den Kunden kommt zusätzlich der Zahlungsabgang hinzu. Wurde die ursprüngliche Rechnung schon als Umsatz verbucht, muss die Gegenbuchung exakt zur ersten Buchung passen. Das betrifft auch Vorsteuer- oder Umsatzsteuerkonten, je nach Vorfall und Unternehmensstruktur.

Für die Praxis ist es hilfreich, die Buchungslogik intern zu dokumentieren. So vermeiden Sie Medienbrüche zwischen Rechnungserstellung, Zahlungsabgleich und Monatsabschluss. Wer mit Buchhaltungssoftware arbeitet, sollte die Storno-Funktion nicht nur technisch auslösen, sondern auch die Wirkung auf Konten und Berichte prüfen.

Teilweise Stornierung und Neuausstellung

Nicht jeder fehlerhafte Beleg muss vollständig aufgehoben werden. Häufig ist nur ein Teil betroffen, etwa eine einzelne Position, eine falsche Menge oder ein unzutreffender Preis. Dann ist eine Teilstornierung oft der bessere Weg, sofern das System und die Dokumentation das sauber abbilden können.

In solchen Fällen wird der betroffene Teil neutralisiert und anschließend korrekt neu berechnet. Das ist besonders bei projektbezogenen Leistungen, nachträglichen Rabatten oder geänderten Liefermengen sinnvoll. Wichtig ist, dass keine widersprüchlichen Belege nebeneinander stehen bleiben.

Saubere Reihenfolge bei Teilkorrekturen

  • Betroffene Position eindeutig identifizieren.
  • Stornierter Teilbetrag mit Bezug zum Ursprungsbeleg erfassen.
  • Neue, korrekte Position oder Ersatzrechnung anlegen.
  • Gesamtsumme und Steuerfolge prüfen.
  • Offene Posten und Zahlungen aktualisieren.

Gerade in größeren Buchhaltungen empfiehlt sich eine klare Freigaberegel. So wird verhindert, dass Korrekturen doppelt angelegt oder versehentlich parallel verarbeitet werden.

Besonderheiten im Rechnungsworkflow von Unternehmen

Je mehr Beteiligte an der Rechnungserstellung mitwirken, desto wichtiger sind feste Zuständigkeiten. In vielen Betrieben entstehen Fehler nicht in der Buchhaltung selbst, sondern bereits bei Angebot, Auftragsannahme, Leistungserfassung oder Freigabe. Deshalb sollte die Stornierung immer auch als Qualitätsindikator für den gesamten Prozess verstanden werden.

Hilfreich sind standardisierte Abläufe für interne Rückfragen, Freigaben und Eskalationen. Wenn ein Beleg bereits versendet wurde, sollte klar sein, wer die Korrektur freigibt, wer den Kunden informiert und wer die Verbuchung ausführt. So halten Sie den Vorgang schlank und vermeiden unnötige Schleifen.

Für digitale Rechnungsprozesse lohnt sich außerdem ein Blick auf Vorlagen, Rollen und Berechtigungen im System. Oft lässt sich genau steuern, wer Belege stornieren, ändern oder neu ausstellen darf. Das senkt das Risiko ungewollter Änderungen im laufenden Geschäft.

Typische Fehler und wie Sie sie vermeiden

In der Praxis treten bei Korrekturen einige Muster immer wieder auf. Wer sie kennt, kann spätere Korrekturen deutlich sauberer vorbereiten.

  • Die Stornierung wird ohne Bezug auf die Ursprungsrechnung erstellt.
  • Die Steuerbeträge werden nicht spiegelbildlich korrigiert.
  • Teil- und Vollstorno werden vermischt.
  • Der Zahlungsstatus bleibt nach der Korrektur unverändert.
  • Der Kunde erhält keine klare Information zum weiteren Vorgehen.
  • Die neue Rechnung wird parallel zur alten Rechnung verbucht.

Besonders problematisch ist es, wenn der Storno zwar technisch erstellt, aber inhaltlich nicht in den Gesamtprozess eingebunden wird. Dann entstehen offene Posten, doppelte Erlöse oder uneindeutige Salden. Eine gute Abstimmung zwischen Vertrieb, Buchhaltung und Rechnungswesen verhindert genau diese Schwachstellen.

Wie Sie den Vorgang im Alltag effizient organisieren

Ein belastbarer Prozess beginnt mit klaren Regeln, nicht mit Einzelfallentscheidungen. Sinnvoll ist eine kurze interne Arbeitsanweisung, in der festgelegt wird, wann storniert wird, wie der Beleg benannt wird und welche Prüfungen vor dem Versand erfolgen. Ergänzend sollte definiert sein, wie Rückzahlungen, Gutschriften und Ersatzrechnungen voneinander abgegrenzt werden.

Praktisch bewährt sich folgende Struktur im Tagesgeschäft:

  • Fehler sofort dokumentieren, bevor Belege verändert werden.
  • Ausgangsrechnung und Korrekturbeleg zusammen betrachten.
  • Umsatzsteuer und Offene-Posten-Status immer mitprüfen.
  • Bei unklaren Fällen Rücksprache mit Steuerberatung oder Buchhaltung halten.
  • Vorlagen in der Rechnungssoftware regelmäßig prüfen und aktualisieren.

So bleibt die Korrektur nicht nur formal richtig, sondern auch betrieblich gut handhabbar. Gerade bei mehreren Mitarbeitern oder mehreren Standorten zahlt sich eine einheitliche Vorgehensweise aus.

Digitale Systeme und interne Kontrolle

Moderne Buchhaltungs- und ERP-Systeme bieten häufig Funktionen für Storno, Teilstorno, Belegverknüpfung und Prüfprotokolle. Diese Möglichkeiten sollten Sie gezielt nutzen, statt Belege manuell zu imitieren. Eine gute Software unterstützt die Nachvollziehbarkeit und erleichtert spätere Auswertungen.

Achten Sie bei der Einrichtung auf folgende Punkte:

  • Automatische Verknüpfung zwischen Ausgangsrechnung und Stornobeleg
  • Verbindliche Nummernkreise für Korrekturen
  • Klare Rollen- und Freigaberechte
  • Protokollierung von Änderungen und Stornogründen
  • Saubere Übergabe an die Finanzbuchhaltung

Je besser diese Funktionen gepflegt sind, desto weniger Zeit geht für manuelle Nacharbeiten verloren. Das ist besonders relevant, wenn Sie regelmäßig hohe Belegmengen bearbeiten oder mehrere Abteilungen in den Prozess eingebunden sind.

Rechtliche und steuerliche Einordnung im Tagesgeschäft

Eine Stornierung ist nicht nur ein formaler Akt im Rechnungswesen, sondern ein Vorgang mit klaren Auswirkungen auf Buchhaltung, Umsatzsteuer und Dokumentationspflichten. Deshalb sollten Sie jeden Schritt so aufsetzen, dass die ursprüngliche Rechnung, die Korrektur und die spätere Verbuchung jederzeit nachvollziehbar bleiben. Das gilt besonders dann, wenn mehrere Abteilungen beteiligt sind oder wenn externe Dienstleister Rechnungen im Namen Ihres Unternehmens verschicken.

Für die Praxis bedeutet das: Wir brauchen einen sauberen Bezug zum Ausgangsdokument, eine eindeutige Begründung und eine lückenlose Zuordnung in den Belegen. Nur so lässt sich sicherstellen, dass weder Umsatz noch Vorsteuer doppelt erfasst werden. Außerdem vermeiden Sie damit Unklarheiten bei Betriebsprüfungen und bei Rückfragen von Kunden oder Geschäftspartnern.

Wichtig ist auch die interne Zuständigkeit. In vielen Unternehmen entscheidet nicht nur die Buchhaltung über den Stornovorgang, sondern zusätzlich der Vertrieb, das Projektmanagement oder die Geschäftsleitung. Je klarer die Freigaberegeln definiert sind, desto schneller lassen sich Fehler im Rechnungsprozess bereinigen.

Saubere Dokumentation und eindeutige Zuordnung

Damit ein Storno belastbar ist, muss die Zuordnung zur Originalrechnung ohne Umwege möglich sein. Dazu gehören Rechnungsnummer, Rechnungsdatum, Leistungszeitraum und der Anlass der Korrektur. Je nach Fall kann auch ein Verweis auf den zugrunde liegenden Auftrag, auf Lieferdokumente oder auf die Vertragsgrundlage sinnvoll sein. Entscheidend ist, dass ein Dritter den Vorgang später nachvollziehen kann, ohne zusätzliche Erklärungen anfordern zu müssen.

Wir empfehlen, die Dokumentation nicht erst im Nachhinein zusammenzutragen. Besser ist ein fester Prüfpfad mit definierten Ablagen, Verantwortlichen und Prüfmerkmalen. In der Praxis hat sich bewährt, alle belegspezifischen Informationen in einem einheitlichen Vorgangsordner oder im entsprechenden ERP- beziehungsweise DMS-Datensatz zu hinterlegen.

  • Originalrechnung mit Nummer und Datum ablegen
  • Grund der Korrektur intern erfassen
  • Freigabe durch zuständige Stelle dokumentieren
  • Stornobeleg mit Bezug zur Ausgangsrechnung speichern
  • Buchung und Umsatzsteueranpassung nachvollziehbar ablegen

Besonders in größeren Organisationen ist eine standardisierte Belegkette hilfreich. Sie reduziert Rückfragen, beschleunigt interne Prüfungen und erleichtert die Abstimmung zwischen Faktura, Buchhaltung und Controlling.

Arbeitsablauf im Unternehmen strukturiert aufsetzen

Ein belastbarer Rechnungsprozess lebt von klaren Schritten. Zuerst sollte geprüft werden, ob überhaupt eine komplette Stornierung erforderlich ist oder ob eine Berichtigung ausreicht. Danach folgt die formale Freigabe, anschließend die Erstellung des Stornobelegs und schließlich die korrekte Verbuchung. Wer diese Reihenfolge konsequent einhält, verhindert widersprüchliche Beleglagen und unnötige Korrekturschleifen.

Im operativen Alltag hilft ein definierter Ablauf mit festen Rollen. So kann etwa der Fachbereich den Sachverhalt bestätigen, die Buchhaltung die steuerliche Behandlung prüfen und das Rechnungswesen den Beleg technisch ausstellen. Wichtig ist, dass jede Rolle genau weiß, welche Informationen sie liefern muss und welche Prüfungen in ihrer Verantwortung liegen.

  1. Ausgangsrechnung und Reklamationsgrund prüfen
  2. Entscheiden, ob ein vollständiger oder teilweiser Korrekturweg nötig ist
  3. Freigabe intern einholen
  4. Stornobeleg mit Bezug zur Originalrechnung erzeugen
  5. Buchung in Finanzbuchhaltung und Umsatzsteuerlogik anpassen
  6. Belege revisionssicher archivieren

Gerade bei wiederkehrenden Vorgängen, etwa bei Abonnements, Projektabrechnungen oder Lieferketten mit Teillieferungen, lohnt sich ein standardisierter Ablauf besonders. Er senkt den Aufwand pro Vorgang und sorgt dafür, dass die Qualität der Belegbearbeitung nicht von einzelnen Mitarbeitenden abhängt.

Prüfpunkte für eine belastbare interne Kontrolle

Vor dem Versand oder der Verbuchung einer Stornorechnung sollte eine qualifizierte Prüfung stattfinden. Dabei geht es nicht nur um die rechnerische Richtigkeit, sondern auch um die inhaltliche Stimmigkeit. Stimmen Leistungsbeschreibung, Steuersatz, Rechnungsbezug und Beträge? Ist klar erkennbar, welche Positionen aufgehoben werden und ob daraus eine neue Rechnung folgt? Solche Prüfungen verhindern spätere Korrekturen und sichern die Qualität der Daten im Rechnungswesen.

Auch technische Aspekte spielen eine Rolle. In digitalen Systemen sollten Pflichtfelder, Nummernkreise und Freigabestufen so eingestellt sein, dass keine unvollständigen Stornobelege ins System gelangen. Zusätzlich ist es sinnvoll, Protokolle über Änderungen und Freigaben zu führen. Damit entsteht eine saubere Nachweisführung für interne Audits und externe Prüfungen.

  • Sind alle Bezugsdaten vollständig?
  • Ist die steuerliche Behandlung einheitlich umgesetzt?
  • Wurde die Stornierung intern freigegeben?
  • Sind Buchung und Beleginhalt deckungsgleich?
  • Ist die Archivierung vollständig und auffindbar?

Ein weiterer Prüfpunkt betrifft die Kommunikation nach außen. Kunden oder Geschäftspartner sollten präzise informiert werden, sobald ein Beleg aufgehoben oder ersetzt wird. Das reduziert Rückfragen und verhindert Missverständnisse über offene Posten, Zahlungsfristen oder bereits geleistete Zahlungen.

Häufige Fragen zur Stornierung von Rechnungen

Wann muss ein bereits ausgestellter Beleg vollständig aufgehoben werden?

Eine vollständige Aufhebung ist erforderlich, sobald die ursprüngliche Rechnung inhaltlich nicht mehr als richtige Grundlage für die Abrechnung dienen kann. Das betrifft etwa doppelte Ausstellungen, falsche Empfängerangaben, unzutreffende Leistungsbeschreibungen oder Beträge, die nicht mit der tatsächlichen Vereinbarung übereinstimmen.

Darf eine Rechnungsnummer erneut verwendet werden, nachdem ein Beleg storniert wurde?

Nein, eine bereits vergebene Rechnungsnummer sollte nicht nochmals vergeben werden. Die fortlaufende Nummerierung muss nachvollziehbar bleiben, damit die Buchhaltung und eine spätere Prüfung den Vorgang lückenlos einordnen können.

Welche Angaben gehören zwingend auf den Stornobeleg?

Der Beleg sollte klar erkennen lassen, auf welche Rechnung er sich bezieht und dass diese aufgehoben wird. Dazu gehören insbesondere die Nummer der ursprünglichen Rechnung, das Datum der Stornierung, eine eindeutige Kennzeichnung des Vorgangs sowie alle Angaben, die für eine saubere Zuordnung in der Buchführung erforderlich sind.

Reicht eine interne Korrektur in der Buchhaltung aus?

Eine bloße interne Umbuchung genügt nicht, wenn bereits eine fehlerhafte Rechnung an den Kunden oder die Kundin übermittelt wurde. In diesem Fall braucht es einen formalen Beleg, damit die Außenwirkung, die Umsatzsteuer und die Dokumentation rechtlich und buchhalterisch zusammenpassen.

Wie gehen wir vor, wenn der Fehler nur einen Teilbetrag betrifft?

Bei Teilfehlern müssen wir sorgfältig prüfen, ob eine Teilstornierung und eine ergänzende Neuausstellung ausreichen oder ob der gesamte Vorgang neu aufgebaut werden sollte. Maßgeblich ist, dass die Summe aus Storno und neuer Rechnung am Ende exakt dem geschuldeten Betrag entspricht und die Herleitung nachvollziehbar bleibt.

Welche Rolle spielt die Umsatzsteuer bei der Aufhebung einer Rechnung?

Die Umsatzsteuer muss immer passend zur Korrektur berichtigt werden, weil sie an die wirksam abgerechnete Leistung anknüpft. Wird ein Beleg vollständig aufgehoben, entfällt auch die darauf entfallende Steuerbasis; bei Teilkorrekturen ist die Steuer anteilig anzupassen.

Was tun, wenn die Rechnung bereits bezahlt wurde?

Dann reicht die Stornierung allein noch nicht aus, weil zusätzlich die Zahlung ausgeglichen werden muss. Je nach Fall erfolgt die Rücküberweisung, eine Verrechnung mit einer neuen Forderung oder eine Abstimmung über eine korrigierte Schlussabrechnung.

Wie dokumentieren wir den Vorgang revisionssicher?

Wir sollten den gesamten Ablauf mit der ursprünglichen Rechnung, dem Stornobeleg, gegebenenfalls einer Neurechnung und dem zugehörigen Buchungssatz archivieren. Wichtig ist außerdem, dass der Bearbeitungsweg im Unternehmen klar geregelt ist, damit Änderungen nicht nur fachlich richtig, sondern auch nachträglich überprüfbar bleiben.

Welche Fehler treten in der Praxis besonders häufig auf?

Problematisch sind vor allem unvollständige Verweise auf den Ursprungsbeleg, falsche Beträge, doppelte Buchungen und fehlende Abstimmung zwischen Rechnung, Zahlung und Steuerbuchung. Ebenfalls heikel ist es, wenn eine Korrektur zwar im System vorgenommen wird, der Kunde aber keinen nachvollziehbaren Gegenbeleg erhält.

Wie lassen sich Stornierungen im Alltag effizient steuern?

Am besten arbeiten wir mit klaren Zuständigkeiten, festen Prüfschritten und einer einheitlichen Ablage für alle zugehörigen Dokumente. So lassen sich Fehlerquellen früh erkennen, und der Vorgang bleibt für Buchhaltung, Vertrieb und Steuerberatung transparent.

Wann sollten wir externe Unterstützung hinzuziehen?

Sobald größere Beträge, komplexe Leistungszeiträume oder besondere steuerliche Konstellationen betroffen sind, lohnt sich die Abstimmung mit Steuerberatung oder Fachbuchhaltung. Das gilt besonders dann, wenn mehrere Rechnungen, Teilkorrekturen oder grenzüberschreitende Sachverhalte zusammenkommen.

Fazit

Eine Rechnung sauber aufzuheben ist kein bloßer Formalakt, sondern Teil einer verlässlichen Finanz- und Dokumentationspraxis. Wer Ursprung, Korrektur, Steuer und Buchung als zusammenhängenden Vorgang behandelt, reduziert Risiken und hält die Abrechnung gegenüber Kunden und Prüfern belastbar.

Checkliste
  • Die Rechnung wurde an den falschen Kunden gesendet.
  • Der Rechnungsbetrag ist zu hoch oder zu niedrig angesetzt.
  • Eine Leistung wurde nicht oder nur teilweise erbracht.
  • Es liegt eine Doppelabrechnung vor.
  • Die Leistungsbeschreibung passt nicht zum tatsächlichen Geschäftsvorfall.
  • Pflichtangaben nach den Rechnungsanforderungen fehlen.
  • Der Auftrag wurde vor Ausführung beendet oder widerrufen.

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